Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Aktuelle Information vom 15.12.2023:
Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des BMKW zu finden.
Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des BMKW zu finden.
Ältere Infos vom 11.09.2022 bezüglich “Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden.
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage ein klares positives Signal für das ZIM gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt. Damit können ab sofort wieder Anträge im ZIM gestellt werden.
Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden:
Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.
Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des BMWK beantragt und durchgeführt werden kann.