EU-Barrierefreiheitsrichtlinie für Produkte und Dienstleistungen
Am 7. Juni 2019 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen veröffentlicht. Unternehmen müssen künftig darauf achten, dass bestimmte Dienstleistungen und Produkte von Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen benutzt werden können.
Betroffen sind unter anderem Computer, E-Books und E-Book-Reader, Telefone und Fernsehgeräte sowie Zahlungsterminals, Bankdienstleistungen und der Online-Handel.
Die Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Vorschriften sind dann ab dem 28. Juni 2025 anwendbar. Unter bestimmten Umständen kann der Übergangszeitraum um weitere fünf Jahre verlängert werden: Etwa für Zahlungsterminals finden die Richtlinienvorschriften ab dem 28. Juni 2030 Anwendung.
Das gesamte Amtsblatt zur Einsicht gibt es in der mehrsprachigen Sammlung von EUR-Lex.