Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) - Referentenentwurf vom BMWi
Nachdem die Bundesregierung wieder arbeitsfähig ist, hat das BMWi einen Referentenentwurf zur Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgelegt. Den Referentenentwurf können Sie unter weitere Informationen einsehen.
Im Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Grundsatzentscheidung getroffen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 1. Januar 2023 schrittweise bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte einzuführen. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) setzt die neu aufgenommene Verordnungsermächtigung in § 24 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um.
Nicht Teil der Angleichung sind im Übrigen Entgelte für den Messstellenbetrieb und singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Absatz 3 StromNEV.