Solarenergie - Erweiterung des Anwendungsbereiches des Landessolargesetz RLP in 2023 möglich

Energie der Sonnenstrahlung (Allgemeines)

Die Energie der Sonnenstrahlung kann technisch genutzt werden in Form von elektrischem Strom, Wärme oder chemischer Energie. Sie zählt zu den regenerativen Energiequellen und kann mit Hilfe der Solartechnik direkt und indirekt genutzt werden.
Direkte Nutzungsformen umfassen:
  • Sonnenkollektoren gewinnen Wärme (Solarthermie bzw. Photothermik)
  • Solarzellen erzeugen elektrischen Gleichstrom (Photovoltaik)
  • Sonnenwärmekraftwerke erzeugen mit Hilfe von Wärme und Wasserdampf elektrischen Strom
  • Aufwindkraftwerke erzeugen in einem Treibhaus heiße Luft, die durch einen Kamin aufsteigt und Strom erzeugt
  • Solarballons können durch die heiße Luft in ihrem Innern fliegen
  • Solarkocher oder Solaröfen erhitzen Speisen oder sterilisieren medizinisches Material

Landessolargesetz (LSolarG) Rheinland-Pfalz

Das Landessolargesetz ist am 30. September 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren bei gewerblich genutzten Neubauten und gewerblich genutzten neuen Parkplätzen seit 1. Januar 2023 Photovoltaik-Anlagen zu installieren. In §8 Landessolargesetz sind Möglichkeiten für Befreiungen angegeben (z.B. technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit).
In der Plenarsitzung 18/33 im November 2022 sowie darauffolgend in der Sitzung des Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität 18/16 wurden bereits mögliche Änderungen beraten. Als Ergebnis soll ein Anhörverfahren von neun Personen am Donnerstag, 9. Februar 2023 um 14.00 Uhr mit Auswertung am 23. März 2023 stattfinden.
Die Änderungen würden den Anwendungsbereich des Gesetzes voraussichtlich wie folgt erweitern:
  • für Neubauten aller Nutzungsformen und Parkplätze sowie
  • die grundlegende Sanierung von Dachflächen.
Neubauten sind alle neu zu errichtenden gewerblich, zu Wohnzwecken und sonstigen Zwecken genutzte Gebäude mit mehr als 100 m² Nutzfläche und Erweiterungen oder Umbauten von bestehenden Gebäuden, durch welche mehr als 100 m² Nutzfläche neu geschaffen werden.
Grundlegende Dachsanierungen werden durch das Gesetz als Baumaßnahmen definiert, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert und zusätzliche Nutzfläche nicht oder höchstens unter 100 m² geschaffen wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen, während die Behebung kurzfristig eingetretener Schäden nicht dazuzählt.

Solarpotenzialkataster Rheinland-Pfalz

Hausdächer bergen für die Nutzung vor allem durch Solarthermie und Photovoltaik ein großes Potenzial. Seit 2021 können Unternehmen mit dem Solarkataster des Landes Rheinland-Pfalz in wenigen Schritten eine erste Einschätzung zum Energiepotenzial ihrer Dächer erhalten. Haben Sie Ihren Sitz im Landkreises Alzey-Worms oder der Stadt Worms können Sie zusätzlich sogar ihre Dachflächen mit Hilfe des Gründachpotenzialkataster prüfen.
Was ist ein Solarpotenzialkataster?
Solarpotenzialkataster sind interaktive Kartenwerke, auf denen für jedes Gebäude einer Stadt oder Region verzeichnet ist, wie geeignet es für die Gewinnung von Sonnenenergie ist. Die nutzbare Sonneneinstrahlung und die individuelle Verschattungssituation werden zu einer leicht verständlichen Einschätzung der Eignung von Dachflächen kombiniert. Dabei werden die Dachflächen nach ihrer
  • Ausrichtung
  • Neigung
  • Größe und
  • Verschattung
individuell ausgewertet und beurteilt. Hierzu sind keine weiteren Fachkenntnisse oder zusätzliche Gebäudedaten notwendig.
Die integrierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt auf, wie wirtschaftlich die Errichtung einer Solaranlage ist und wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann.