Power Purchase Agreements (PPA)

Power Purchase Agreements sind Direktabnahmeverträge für die Versorgung mit Strom. Der Stromerzeuger schließt einen Vertrag mit einem Unternehmen oder einem Händler über die Lieferung bestimmter Strommengen.
Sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer der Strommenge bietet sich dadurch die Möglichkeit eine Absicherung – einerseits der Anlage und deren Betriebes und andererseits gegen steigende Energiepreise. Bei der Überlegung, ob Sie mit Ihrem Unternehmen ein PPA eingehen sollten, ist der erste wichtige Schritt ein Abgleich des Lastgangs Ihres Unternehmens mit dem Erzeugungsprofil der Erzeugungsanlage, um einen Eindruck zu erhalten, welche Strommengen Sie durch das PPA wirklich nutzen könnten. Weitere Schritte sind die Verhandlungen über den Preis, die Abdeckung der Risiken und die Laufzeit. Sie können ein PPA grundsätzlich für jede Strommenge abschließen, aber es gibt wirtschaftlich sinnvolle Größenordnungen – aktuell werden PPAs überwiegend ab 15 GWh geschlossen.
Quelle: ISPEX AG, DIHK