Eckpunkte­papier Industrie­netz­entgelte

Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ eine Regelung vor, die stromintensive Betriebe dazu anregen soll, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation sowie die Strombörsenpreise zu reagieren.
Hierfür soll grundsätzlich die Regulierung bezüglich der Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV auslaufen und ein neuer Ansatz gefunden werden. Eine Netzentgeltprivilegierung soll künftig Unternehmen erhalten, die in Zeiten besonders niedriger Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen und in Zeiten besonders hoher Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken.
Das vorliegenden Eckpunktepapier wäre eine tiefgreifende Neugestaltung (des §19 StromNEV). Für Industrieunternehmen und produzierendes Gewerbe ist entscheidend, dass sie einerseits für Flexibilität belohnt werden können, aber nicht aufgrund fehlender Flexibilitätspotenziale schlechter gestellt werden dürfen. Des Weiteren sollten zukünftige Regelungen zur Ausgestaltung von Industrienetzentgelten dem Bedürfnis einer langfristigen Planbarkeit und Preissicherheit von Unternehmen nicht entgegenwirken.
Die Konsultation zum Eckpunktepapier erfolgt bis zum 18.09.2024. Darauf aufbauend soll eine neue Regelung im kommenden Jahr konkretisiert und gesetzlich ausgearbeitet werden und mit entsprechenden Übergangsfristen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Industrie- und Handelskammern bringen sich vertiefend in den Konsultationsprozess einbringen. Sie können sich jederzeit mit einer Rückmeldungen bis an martin.krause@rheinhessen.ihk24.de wenden, insbesondere zu den folgenden drei Fragen, wie sie auch von der Bundesnetzagentur am Ende des Eckpunktepapiers in vergleichbarer Art und Weise gestellt werden:
  1. Welche Anpassungspotenziale beim Strombezug von Anlagen der verschiedenen Industrien werden heute und in den nächsten 5 bis 10 Jahren gesehen?
  2. Inwiefern erfolgen in verschiedenen Industriezweigen in Bezug auf die Residuallasten bereits jetzt Reaktionen auf die Strombörsenpreise und welche Methoden für Prognosen werden eingesetzt?
  3. In welchem Zeitraum können Maßnahmen für eine maximale Flexibilisierung realisiert werden und mit welchen Kosten ist dabei zu kalkulieren?