Kraftwerksstrategie - Ihre Rückmeldung ist wichtig

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Insgesamt sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor, 13 GW an zusätzlichen Kapazitäten in den kommenden Jahren auszuschreiben.
Dabei muss zwischen zwei Säulen unterschieden werden, welche auch mit Blick auf die europäische Notifizierung zu unterscheiden sind. In der Säule 1 werden Kapazitäten gebündelt, die zur Dekarbonisierung beitragen. In der Säule 2 sollen darüber hinaus zusätzliche Kapazitäten konventioneller Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die im Vorgriff auf die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus der Versorgungssicherheit dienen sollen:
Säule 1
  • 500 MW H2-Kraftwerke
  • 500 MW Stromlangzeitspeicher
  • 5000 MW H2-Ready Kraftwerke
  • 2000 MW H2-Repowering bestehender Kraftwerke
Säule 2
  • 5000 MW neue Gaskraftwerke
Säule 3
  • umfassender Kapazitätsmechanismus ab 2028, in den die in den ersten beiden Säulen bezuschlagten Kraftwerke in geeigneter Weise und unter Ausschluss von Doppelförderungen integriert werden
Am 11. September wurden zwei Dokumente (für Säule 1 und 2) veröffentlicht, um den Konsultationsprozess zur Konkretisierung des Kraftwerkssicherheitsgesetz zu starten.
  1. Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom
  2. Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit
Die DIHK wird sich mit den IHKs eng in die Konsultation einbringen, um der Breite der Wirtschaft bezahlbare Strompreise und eine sichere Versorgung in einem konsequent marktwirtschaftlichen Stromsystem zu ermöglichen. Daher bitten wir Sie, uns Ihre Einschätzungen zu Maßnahmen in den beiden Dokumenten per E-Mail an martin.krause@rheinhessen.ihk24.de zu senden.