Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Die Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Seit September 2024 können mittelständischen Unternehmen eine Förderung für Investitionskosten in Dekarbonisierungsprojekte und CCU- und CCS-Projekte beantragen.
Es handelt sich um die Nachfolge des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis Ende 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie unterstützt hat, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzierten. Somit gibt es nun eine Ergänzung zum Instrument der Klimaschutzverträge (KSV). BIK und KSV sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden.
Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. In der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:
Modul 1:
Was wird gefördert:
- Dekarbonisierungsprojekte
Wer wird gefördert?
- Unternehmen in Industrie
Maximum
- 200 Mio. Euro
Bedingungen
- Einsparung von mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte
Modul 2:
Was wird gefördert:
- Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen in Industrie und Abfallwirtschaft
Maximum
- 30 – 35 Mio. Euro
Bedingungen
- Beschränkung auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen
Neben BIK und Klimaschutzverträgen gibt es weiterhin das bekannte "Breitenprogramm" der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den dazugehörigen Förderwettbewerb.