Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen sowie deren Tochtergesellschaften und alle anderen Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft des Automobilherstellers, auf die diese Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausüben kann.
Gegenstand der Förderung
Ab 1. Januar 2023 kann nur noch der Kauf von 100% Elektroautos gefördert werden. Entscheidend für die Beantragung der Förderung bleibt das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten ab dann keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Welche Elektrofahrzeuge förderfähig sind erfahren Sie in einer Liste vom BAFA.
Art und Höhe der Förderung
Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil der Förderung seit dem 1. Januar 2023 bis zu einem Nettolistenpreis des Basismodells von 40.000 Euro 4.500 Euro und ab einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis 65.000 Euro sind es 3.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing wird auf 12 Monate verdoppelt.
Seit dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil weiter auf 3.000 Euro gesenkt und die Förderobergrenze von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Nettolistenpreis des Basismodells gesenkt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
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