Änderung der zweiten Verordnung für Fachkräfte Veranstaltungstechnik
Zum 1. August 2022 tritt eine Änderung der Ausbildungsverordnung für Fachkräfte Veranstaltungstechnik in Kraft. Neu sind die Aufnahme des Themas „digitalisierte Arbeitswelt“ und eine Änderung in der Bestehensregelung zur Abschlussprüfung.
Die wichtigste Anpassung ist die Einführung des obengenannten zweiten Sperrfaches. Zum Bestehen der Abschlussprüfung muss bei der Prüfungsleistung im Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“ mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden.
Die Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausbildungsverordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik im Bundesgesetzblatt finden Sie auf deren Website.