Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit
Arbeitsgebiet
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei. Sie setzen sich serviceorientiert für die Kundenwünsche vor Ort ein, beraten und betreuen die Kunden, sorgen für ihre Unterhaltung und tragen wesentlich zum Gelingen des Aufenthaltes in einer Destination oder Region bei.
Branchen / Betriebe
Zu den Unternehmen zählen insbesondere regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen.
Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Berufliche Qualifikationen/Fähigkeiten
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
- entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistungen
- koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünschen
- informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache
- beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an
- inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch
- wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um
- arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen
- wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit
- gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
- wirken bei der Steigerung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit
Um in den Unternehmen der Tourismus und Freizeitbranche die unterschiedlichen spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen, wurden Differenzierungs- und Wahlmöglichkeiten geschaffen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen zwei Qualifikationsrichtungen zur Auswahl. Für drei Monate konzentriert sich die Ausbildung auf Qualifikationen zur
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Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
- Betriebssicherheit
- Technischer Betriebsablauf
- Pflege und Wartung oder
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Gestaltung der Destination
- Destinationsprofil
- Kooperationen in der Destination
- Destinationsvermarktung
(Gewählte Wahlqualifikation ist Schwerpunkt im Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch)
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 18. März 2005