Neuordnung im Bereich Groß- und Außenhandel
Informationen zur Neuordnung
Seit 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/- frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft. Das Berufsbild im Groß- und Außenhandel wurde erfolgreich auf Basis der bisherigen Verordnung aus dem Jahr 2006 überarbeitet und zeitgemäß aktualisiert.
Die bisher bestehenden Fachrichtungen bleiben erhalten
Das künftige Profil akzentuiert noch stärker die übergeordnete Kompetenz des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel. Dieses „Schnittstellenmanagement“ unterstreicht seine Wichtigkeit mit der Aufnahme in die neue Berufsbezeichnung.
Auch im Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Berufsausbildung: Der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie Onlinevertriebskanälen im Verkauf wurden mit in das Berufsbild integriert. Weiter ist die Förderung von Kompetenzen zum „Einsatz digitaler Werkzeuge“ zugleich integrativer Bestandteil aller schulischen Lernfelder.
Neuerung in der Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird im Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement die gestreckte Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 1 nimmt dabei 25% der Gesamtnote ein – die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Neue Wahlmöglichkeiten ergeben sich auch bei der Durchführung des fallbezogenen Fachgesprächs, welches ebenfalls in das Gesamtergebnis einfließt.
Der Erlass zur Neuordnung ist durch die verordnungsgebenden Ministerien am 01. April veröffentlicht worden. Sie tritt zum 01. August 2020 in Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir nach Erlass für Sie umschreiben.