Naturwerkstein­mechaniker/-in

Arbeitsgebiet

Naturwerksteinmechaniker/innen der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik bearbeiten Naturwerksteine mithilfe von Maschinen und Anlagen. Außerdem führen sie Sonderbearbeitungstechniken aus und montieren Bauteile. Sie sind hauptsächlich in Marmorbetrieben oder Steinmetzereien tätig. Auch bei Herstellern von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips sind sie beschäftigt und darüber hinaus in Granit- und Sandsteinwerken.
Naturwerksteinmechaniker/innen der Fachrichtung Schleiftechnik steuern und bedienen Maschinen und Geräte, um die Flächen, Kanten und Konturen von Bauteilen aus Naturwerkstein zu bearbeiten. Auch Einlegearbeiten führen sie aus. Sie arbeiten in Granit- und Sandsteinwerken oder bei Fassadenbaubetrieben, zuweilen auch im Ausbaugewerbe.
Naturwerksteinmechaniker/innen der Fachrichtung Steinmetztechnik stellen Bauelemente, Einrichtungs- und Ausstattungsobjekte sowie gestalterische Erzeugnisse aus Naturwerkstein her. Sie trennen, behauen, schleifen und polieren die Steine, führen Einlege- und Oberflächenschutzarbeiten aus, montieren Werkstücke und Bauteile vor Ort und beheben Beschädigungen.

Berufliche Fähigkeiten

  • Anfertigung von Skizzen und Zeichnungen und Anwendung technischer Unterlagen
  • Auswählen der Naturwerksteine nach fertigungstechnischen gestalterischen Gesichtspunkten
  • Transportieren und Lagern von Naturwerksteinen und Hilfsstoffen
  • Vorbereitung der Naturwerksteine und Hilfsstoffe
  • manuelle und maschinelle Bearbeitung der Naturwerksteine
  • Auswahl der Werkzeuge und Maschinen
  • Rüsten, Bedienen und Warten der Maschinen, Maschinenwerkzeuge und Anlagen für die Steinbearbeitung
  • Bedienen von Mess-, Regel- und Steuerungseinrichtungen
  • Erkennen und Beheben von Produktionsstörungen
  • Zusammenfügen der Werkstücke
  • Bearbeiten und Behandeln von Oberflächen in verschiedenen Techniken
  • Ausbessern der Werkstücke
  • Kontrolle der Produkte und Vorbereitung für den Versand

Zugangsvoraussetzungen

  • Körperliche Belastbarkeit
  • Manuelle Geschicklichkeit
  • Exaktes und akkurates Arbeiten
  • Räumliches Vorstellungsvermögen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 9. Mai 2003