Prüfungshinweise Maschinen- und Anlagenführer/-in
Allgemeine Hinweise zur praktischen Prüfung
Gemäß Ausbildungsverordnung vom 27. April 2004 hat der Prüfling innerhalb der Fertigkeits-prüfung bis zu zwei praktische Aufgaben durchzuführen.
Hierbei kommen insbesondere in Betracht:
- das Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
- das Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
- das Durchführen einer vorbeugenden Instandhaltung einschließlich der Inbetriebnahme
Die praktische(n) Aufgabe(n) soll(en) sich in eine Planungsphase und eine Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung gliedern. Diese Phasen können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten. Die angegebenen Zeiten sind als Richtzeiten zu verstehen, da die einzelnen Phasen der praktischen Aufgabe(n) ineinander greifen und eine Trennung somit nicht immer möglich bzw. sinnvoll ist.
Beispiel:
(eine praktische Aufgabe)
- Planungsphase (1 h), Durchführungsphase incl. Qualitätsprüfung (:6 h) (zwei praktische Aufgaben)
- Planungsphase (0,5 h), Durchführungsphase incl. Qualitätsprüfung (:3 h)
Je nach betrieblichen Gegebenheiten ist die Prüfung ganz oder teilweise an den Produktions-anlagen abzunehmen an welchen der Prüfling ausgebildet wurde. Die Praxisnähe ist durch die Auswahl von Situationsaufgaben aus dem Produktionsbereich des Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetriebs herzustellen.
Es sind die Fertigkeiten und Kenntnisse vorauszusetzen, die in der Anlage zu § 4 (unter Berücksichtigung des Schwerpunkts Metall- und Kunststofftechnik nach § 5) im Ausbildungs-Rahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/-in ausgewiesen sind.
Die praktische Prüfung soll das Planen (Anlage 2) von Arbeitsabläufen, das Festlegen von Werkzeugen, Betriebs- und Hilfsstoffen, das Durchführen von Messungen, das Nutzen technischer Unterlagen, das Steuern von Prozessen, die Qualitätsprüfung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Maßnahmen zum Umweltschutz enthalten.
Vorbereitende Arbeiten durch den Prüfbetrieb
Vom Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb werden rechtzeitig vor der Prüfung (Sommerprüfung: 15. März / Winterprüfung: 15 Oktober) geeignete praktische Aufgaben vorgeschlagen. (eine praktische Prüfungsaufgabe zwei Vorschläge; zwei praktische Prüfungsaufgaben drei Vorschläge) Die Auswahl aus den vorgeschlagenen praktischen Aufgaben erfolgt durch den örtlichen Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen und dem Prüfbetrieb.
Zur Dokumentation der Aufgaben wurde ein Formular entworfen, welches zum Download bereit steht. Eine Beispielaufgabenbeschreibung (Anlage 1) ist diesem Merkblatt beigefügt. Zur besseren Beurteilung der vorgeschlagenen Aufgaben benötig der Prüfungsausschuss mind. je ein Bild der Produktionsanlage und des zu fertigenden Produktes. Diese sind der Aufgabenbeschreibung beizufügen. Um ggf. Rückfragen schnell und unbürokratisch klären zu können ist es zwingend notwendig, dass Sie in diesem Formular die Kontaktdaten des betrieblichen Betreuers in die dafür vorgesehen Felder eintragen.
Die Prüfungstermine werden Ihnen durch die Industrie- und Handelskammer rechtzeitig mitgeteilt.
Die Prüfungstermine werden Ihnen durch die Industrie- und Handelskammer rechtzeitig mitgeteilt.
Durchführung der Prüfung:
Am Prüfungstag selbst werden in der Regel zwei Prüfer den Prüfbetrieb besuchen und in direkter Abstimmung mit dem betrieblichen Betreuer die Prüfung vor Ort abnehmen sowie die praktischen Aufgaben bewerten. Diese Bewertung erfolgt mit Hilfe der von PAL entwickelten Bewertungsbögen I bis III. (Muster siehe Anlage 3 und 4)
Für die Durchführung der praktischen Aufgabe(n) werden dem Prüfling die erforderlichen Unterlagen (Aufgabenbeschreibung und Formular für die Planungsaufgabe) ausgehändigt.
Der Prüfling hat sich in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten und die praktische(n) Aufgabe(n) selbstständig durchzuführen. Hierbei sollen vom Prüfling alle im Prüfungsbetrieb notwendigen Dokumentationen (Verfahrensbeschreibungen Prüfungsdokumente, Stücklisten, Zeichnungen etc.) genutzt werden.
Der Prüfling hat sich in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten und die praktische(n) Aufgabe(n) selbstständig durchzuführen. Hierbei sollen vom Prüfling alle im Prüfungsbetrieb notwendigen Dokumentationen (Verfahrensbeschreibungen Prüfungsdokumente, Stücklisten, Zeichnungen etc.) genutzt werden.
Nützliche Hinweise für die Erstellung der praktische(n) Aufgabe(n)
Folgende Angaben können die Unterlagen der praktische(n) Aufgabe(n) enthalten (erweiterbar):
- Arbeitsanweisungen/Richtlinien zum Umrüsten/Einrichten/lnbetriebnehmen/Bedienen einer Maschine oder Anlage
- Auftragsnummer
- Benennung/Bezeichnung der zu fertigenden Teile/Produkte
- Anzahl der Teile/Menge, die durch diesen Auftrag gefertigt werden sollen Termin für den Auftragsbeginn und das Auftragsende Unterlagennummern (z. B. Zeichnungsnummern)
- Wartungspläne der Maschine oder Anlage Standzeitangaben der Werkzeuge
- Die an der Bearbeitung des Auftrags beteiligten Abteilungen/ Arbeitsgruppen/Kostenstellen usw. Bearbeitungszeiten inklusive eventueller Rüstzeiten
- Arbeitsgangtext/Fertigungsanweisung (Beschreibt stichwortartig die Vorgehensweise innerhalb des Arbeitsgangs)
- Hinweise auf Fertigungs- und Qualitätssicherungsvorschriften
- Teillisten/Stücklisten (Enthalten alle zum Arbeits-/Fertigungsauftrag gehörenden Einzelteile, Normteile und Baugruppen)
- Herstellerhinweise
- Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz bei der Arbeit Dokumente zur Qualitätskontrolle/-erfassung
Exemplarische Fragen/Aufgabenstellungen zu der/den praktische(n) Aufgabe(n) (erweiterbar):
- Erstellen Sie einen Arbeitsplan für das Einrichten/lnbetriebnehmen der Maschine oder Anlage.
- Erstellen Sie einen Arbeitsplan für die vorbeugende Instandhaltung der Maschine oder Anlage.
- Erstellen Sie einen Arbeitsplan für das Umrüsten der Maschine oder Anlage.
- Warum ist hier (zu diesem Zeitpunkt) eine vorbeugende Instandhaltung sinnvoll?
- Bearbeiten der Dokumentation nach Umrüsten/Einrichten/vorbeugendem Instandhalten.
- Bearbeiten der Dokumentation während des Fertigungsprozesses
- Welche Unterlagen mit Bezeichnungen werden für die Arbeit benötigt?
- Welche Herstellerteilezeichen/Bauteilenummer hat das herzustellende Bauteil?
- Ermitteln Sie die Stückzahl des Fertigungsauftrags.
- Wann muss mit dem Auftrag begonnen werden?
- An welche(n) Abteilung(en)/Kunden muss der Auftrag nach Fertigstellung geliefert werden?
- Welche Rüstzeit wird für den entsprechenden Arbeitsgang vorgegeben?
- Welche Planzeit (Zeit je Einheit) zum Bearbeiten wird vorgegeben?
- Welche Lohnart ist für den Arbeitsgang vorgesehen?
- Nach welchen Fertigungsvorschriften soll gefertigt werden?
- Nach welche Qualitätsvorschriften soll gefertigt werden?
- Welche Toleranzen müssen bei der Fertigung beachtet werden, wie werden diese geprüft?
- Wie soll das fertiggestellte Bauteil/Produkt gekennzeichnet werden?
- In welchen Intervallen ist diese Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen?
- Welches sind die wesentlichen Arbeitsschritte für diesen Fertigungsprozess?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei diesem Fertigungsprozess zu berücksichtigen?
- Welche Vorschriften müssen Sie kennen und wo sind sie zu finden?
- Welche Betriebs- und Schmierstoffe werden benötigt, wo sind diese zu kontrollieren/ nachzufüllen?