Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3,5 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf mit fünf Schwerpunkten:
-
Personenkraftwagentechnik
-
Nutzfahrzeugtechnik
-
Motorradtechnik
-
System- und Hochvolttechnik
-
Karosserietechnik
Arbeitsgebiet
Kraftfahrzeugmechatroniker/innen sind bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, System- und Hochvolttechnik oder Karosserietechnik tätig.
Ihre Aufgaben umfassen das:
-
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Messen und Prüfen an Systemen
-
Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben
-
Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen
Branchen/Betriebe
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern, Autohäusern und in Servicebetrieben
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen:
Personenkraftwagentechnik
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen
Nutzfahrzeugtechnik:
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Messen und Prüfen an Systemen
-
Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen
Motorradtechnik
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen
System- und Hochvolttechnik
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen
Karosserietechnik
-
Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
-
Messen und Prüfen an Systemen
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
-
Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 14. Juni 2013