Hinweise zum Report

Der Auszubildende führt in zwei unterschiedlichen Gebieten eine betriebliche praxisbezogene Fachaufgabe durch und muss über diese jeweils einen Bericht (Report) verfassen. Die Fachaufgaben werden vom Betrieb festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass der Auszubildende diese Aufgaben eigenständig durchführt. Die Durchführungsdauer ist nicht allgemein festgelegt.

Aufbau des Reports

Der Report soll maximal drei Seiten umfassen und keine Anlagen enthalten. Der Inhalt soll folgende Punkte enthalten:
  1. die Aufgabenstellung
  2. die Zielsetzung
  3. die Planung
  4. das Vorgehen
  5. die Beschreibung des Ergebnisses der praxisbezogenen Aufgabe
  6. sowie die Reflexion des eigenen Prozesses
  7. die Beschreibung des Vorgehens soll in der Ich-Form geschrieben sein.
Die auszuwählenden Gebiete:
(bitte Ihre gewählten Schwerpunkte bearbeiten)
Großhandel:
Außenhandel:
  • Verkauf und Distribution
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
  • Internationaler Handel und Auslandsmärkte
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik

Einreichung der Reporte

Die Reporte müssen spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 eingereicht werden. Ist dies nicht der Fall, wird dieser Prüfungsbereich mit null Punkten bewertet, sodass die Prüfung insgesamt nicht bestanden werden kann.
Das Einreichen der Reporte erfolgt über das Portal APrOS. Die Auszubildenden erhalten von der IHK einen Zugangscode, mit dem sie sich dort anmelden müssen. Über dieses Portal werden die Reporte hochgeladen. Die Prüfer haben Zugriff auf diese Reporte und können auswählen, mit welchem der beiden Berichte sie prüfen möchten.
Die Reporte und die im Betrieb ausgeführten Aufgaben müssen nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Diese werden auch nicht bewertet, sondern nur das Fachgespräch.

Der Report bei der mündliche Prüfung

Bei der Reportvariante hat der Prüfling vor dem Beginn der mündlichen Prüfung keine zusätzliche Vorbereitungs- bzw. Bearbeitungszeit. Der Prüfungsausschuss führt auf Grundlage einer der beiden Reporte ein Fachgespräch durch.
Die Durchführung bzw. der Ablauf des Fachgespräches sieht folgendermaßen aus: Der Prüfling leitet das Gespräch mit der mündlichen Darstellung der Fachaufgabe ein (ca. 5 Minuten). (Dabei kommt weder eine Präsentation noch andere Medien zum Einsatz, der Prüfungsausschuss unterbricht den Prüfling nicht.) Anschließend vertieft und hinterfragt der Prüfungsausschuss den Prozess (ca. 25 Minuten).