Industriemechaniker/-in
Arbeitsgebiet
Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen.
Branchen/ Betriebe
Unternehmen des Metallbaus, des Maschinenbaus, der Medizin- und der Bürotechnik sowie der optischen Industrie.
Berufliche Fähigkeiten
Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen
- üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus, stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, arbeiten im Team,
- richten Arbeitsplätze ein,
- organisieren Fertigungs- oder Herstellungsabläufe und kontrollieren diese,
- kommunizieren situationsgerecht mit internen und externen Kunden,
- kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtung der betrieblichen Qualitätsmanagementsysteme,
- stellen Bauteile und Baugruppen her und montieren sie zu technischen Systemen,
- stellen Fehler und deren Ursachen in technischen Systemen fest und dokumentieren sie,
- setzen technische Systeme instand,
- rüsten Maschinen und Systeme um,
- führen Wartungen und Inspektionen durch,
- wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus,
- übergeben technische Systeme und Produkte an die Kunden und weisen sie in die Anlage ein,
- stellen die Betriebsfähigkeit von technischen Systemen sicher,
- überprüfen und erweitern elektrotechnische Komponenten der Steuerungstechnik,
- berücksichtigen Geschäftsprozesse und wenden Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet an.
Ausbildungsschwerpunkte
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- Warten von Betriebsmitteln,
- Steuerungstechnik,
- Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- Kundenorientierung,
- Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen,
- Instandhalten von technischen Systemen,
- Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik ,
- Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 42 Monate.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Juni 2018