Industriekaufmann/-kauffrau

Neuordnung Industriekaufmann/-frau:
Informieren Sie sich zum Update für das Flaggschiff der kaufmännischen Ausbildung in der Industrie. Die Novellierung trat zum 1. August in Kraft.

Arbeitsgebiet

Industriegüter müssen nicht nur hergestellt, sondern auch verkauft werden. Die Industrie benötigt zur Produktion vielerlei an Materialien, Rohstoffen, Maschinen und Arbeitskräfte. Die Produktionsmittel werden eingekauft, geordnet und verwaltet. Für die fertigen Produkte wird geworben, sie werden verkauft, der Absatzmarkt wird gesichert. Hierzu gehören Planen und Steuern der Fertigung, Umsetzen der Kundenaufträge, Kostenrechnung, Kalkulation, Finanzbuchhaltung, Rechnungs- und Mahnwesen, Vertrieb und Versand. Der Industriekaufmann und die Industriekauffrau verhandeln mit Kunden, Banken, Werbefachleuten, Vertretern, Behörden oder Groß- und Einzelhändlern.

Branchen/Betriebe

Industrieunternehmen, Dienstleistungsunternehmen mit enger Verknüpfung zur Industrie

Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt

Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird auch mit der Neuordnung zum 1. August 2024 fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden u. a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren,
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
  • Beschaffung planen und steuern,
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  • Vertriebsprozesse umsetzen,
  • Personalprozesse umsetzen,
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen aufsetzend erfolgt die Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. 6 Monaten vorgesehen. Die Wahl des Einsatzgebietes kann ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Folgende Einsatzgebiete stehen zur Verfügung:
  • Vertrieb,
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete können festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Rahmenlehrplan Berufsschule

Die betriebliche Ausbildung der Industriekaufleute wird durch einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Unterricht durch den „dualen Partner Berufsschule“ ergänzt. Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan. Dieser liegt ebenfalls komplett überarbeitet vor und ist in 13 Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht gegliedert. Aufgrund der Bildungshoheit kann es zu landesspezifischen Anpassungen kommen – der KMK-Rahmenlehrplan ist jedoch als fachlicher und zeitlicher Mindestmaßstab zu betrachten.
Die schulischen Lernfelder (LF) für die IK-Ausbildung gliedern sich wie folgt:
  1. Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten
  2. Projekte planen und durchführen
  3. Kundenaufträge bearbeiten und überwachen
  4. Beschaffungsprozesse planen und steuern
  5. Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten
  6. Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren
  7. Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen
  8. Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung untern. Entscheidungen durchführen
  9. Marketingkonzepte planen und umsetzen
  10. Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen
  11. Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  12. Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren
  13. Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen
Die Abfolge der LF 3 bis 12 orientiert sich ausgehend vom Kundenauftrag an den betrieblichen Grundfunktionen bzw. Geschäftsprozessen. LF 2 ermöglicht bereits früh in der Ausbildung den Erwerb methodischer Grundkompetenzen für eine lösungsorientierte Projektbearbeitung. Diese Kompetenzen sind „spiralcurricular“ in den danach folgenden LF zu verstetigen und zu vertiefen. Im Sinne eines umfassenden Projektmanagements können sie besonders im LF 13 „Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen“ genutzt werden. Die Inhalte der Lernfelder 1 bis 7 sind prüfungsrelevant für Teil 1 der Abschlussprüfung und zeitlich prioritär zu vermitteln.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Berufsschulen

Berufsbildende Schule Bingen
Pennrichstraße 9
55411 Bingen
06721 13155
Berufsbildende Schule 3
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070
Berufsbildende Schule Wirtschaft
Von Steuben Str. 31
67549 Worms
06241 9591-046

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 15. März 2024