Industrieelektriker/-in

Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen werden in den Fachrichtungen Betriebstechnik sowie Geräte und Systeme ausgebildet

Arbeitsgebiet

Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, dem Anlagenbau und in Energieversorgungsunternehmen.
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme arbeiten insbesondere in der Produktion der Elektroindustrie und der IT-Branche.

Berufliche Qualifikationen

Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch, d. h., sie
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch,
  • beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und dabei
  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb, d. h., sie
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten durch,
  • installieren und konfigurieren IT-Systeme und dabei
  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und stimmen sie sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen
*Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre

Berufsschulen

Berufsbildende Schule 1
Gewerbe & Technik
Am Judensand 12
55122 Mainz
06131 906030
Berufsbildende Schule
Karl-Hofmann-Schule
Von-Steuben-Str. 31
67549 Worms
06241 853-4300

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Mai 2009