Industrie-Isolierer/-in
Arbeitsgebiet
Isolierfacharbeiter und Isolierfacharbeiterinnen arbeiten vorwiegend an großen industriellen Anlagen wie zum Beispiel in Kraftwerken, im Schiffbau, in Raffinerien und in der chemischen Industrie. Sie stellen Isolierungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz in Gebäuden, an Behältern und Rohrleitungen sowie an Decken und Wänden her, fertigen und montieren die notwendigen Trag- und Stützkonstruktionen und ummanteln Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen.
Branchen/ Betriebe
Unternehmen der Industrie
Berufliche Qualifikation
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Planen und Vo
- Grundlagen der Berufsausbildung
- rbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
- Grundfertigkeiten im Trockenbau
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten
- Bearbeiten von Blechen und Kunststoffen nach Aufmessen, Aufreißen und Abwickeln
- Herstellen und Montieren von Formstücken
- Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen durch Schütten Blasen, Stopfen und Schäumen
- Montage von Dämmstoffen durch Wickeln, Kleben Ansetzen, Verdrahten und Bandagieren
- Herstellen und Anbringen von Unterkonstruktionen
- Ummanteln von Dämmungen mit Folien, Bandagen, Blechen und Kunststoffen
- Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
- Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten und Veranlassen von Reparaturen
- Instandhalten von Werkzeugen und Geräten
- Qualitätssicherung und Berichtswesen
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsverordnung 3 Jahre.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 31. Januar 1997