Hinweise zur Prüfung im Bereich Groß- und Außenhandel
Aufgrund der Novellierung des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement zum 1. August 2020 haben sich einige Änderungen in der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.
Änderungen und Prüfungsgewichtung
Es findet nicht wie zuvor eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung. Das heißt, die Prüfung ist nun in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird es nicht mehr geben.
Der erste Teil der Abschlussprüfung wird mit 25 Prozent gewichtet und der zweite Teil (Zusammenfassung der schriftlichen Fächer und der mündlichen Prüfung) mit insgesamt 75 Prozent gewichtet.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die die Gewichtung der einzelnen Fächer und weitere wichtige Angaben abbildet.
Prüfungsbereich
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Dauer
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Prüfungsverfahren
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Gewichtung
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Teil 1: 4. Ausbildungshalbjahr
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Organisieren des
Warensortiments und von Dienstleistungen |
90
Minuten |
Schriftlich;
gebundene und ungebundene Aufgaben |
25 %
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Teil 2: Am Ende der Ausbildung
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Kaufmännische
Steuerung von Geschäftsprozessen |
60
Minuten |
Schriftlich;
gebundene und ungebundene Aufgaben |
15 %
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Prozessorientierte
Organisation von Groß oder Außenhandelsgeschäften |
120
Minuten |
Schriftlich; ungebundene Aufgaben
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30 %
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60
Minuten |
Schriftlich;
gebundene und ungebundene Aufgaben |
10 %
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Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe
im Groß- oder Außenhandel |
30 Minuten
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Mündlich; Fallbezogenes Fachgespräch
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20 %
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Das schriftliche Fach der Abschlussprüfung Teil 1 ist neu hinzugekommen und auch die schriftlichen Fächer der Abschlussprüfung Teil 2 haben sich geändert. Außerdem ist eine neue Variante für das fallbezogene Fachgespräch hinzugekommen. Ebenfalls neu ist, dass der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der IHK verbindlich mitteilen muss, welcher Zugangsweg für den jeweiligen Prüfling gewählt wird.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit, das Fachgespräch in der klassischen Variante durchzuführen. Bei der klassischen Variante werden zwei praxisbezogene Fachaufgaben aus unterschiedlichen Gebieten, die der Prüfungsausschuss zuvor ausgewählt hat, zur Wahl gestellt. Der Prüfling darf eine der beiden Aufgaben auswählen und hat anschließend 15 Minuten Bearbeitungszeit. Im Anschluss wird das Fachgespräch durchgeführt.
Reportvariante
Neu hinzugekommen ist die Reportvariante. Der Auszubildende führt in zwei unterschiedlichen Gebieten eine betriebliche praxisbezogene Fachaufgabe durch und muss über diese jeweils einen Bericht (Report) verfassen. Die Fachaufgaben werden vom Betrieb festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass der Auszubildende diese Aufgaben eigenständig durchführt. Die Durchführungsdauer ist nicht allgemein festgelegt.
Um passende Aufgaben innerhalb des Betriebes, die der Auszubildende selbstständig durchführen kann, zu finden, empfehlen wir die unten dafür angebotene Checkliste zu benutzen.
Der Report soll maximal drei Seiten umfassen und keine Anlagen enthalten. Der Inhalt soll folgende Punkte enthalten: die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen, die Beschreibung des Ergebnisses der praxisbezogenen Aufgabe sowie die Reflexion des eigenen Prozesses. Die Beschreibung des Vorgehens soll in der Ich-Form geschrieben sein.
Die auszuwählenden Gebiete:
Großhandel:
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Außenhandel:
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Die Reporte müssen spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 eingereicht werden. Ist dies nicht der Fall, wird dieser Prüfungsbereich mit null Punkten bewertet, sodass die Prüfung insgesamt nicht bestanden werden kann.
Das Einreichen der Reporte erfolgt über das Portal APrOS. Die Auszubildenden erhalten von der IHK einen Zugangscode, mit dem sie sich dort anmelden müssen. Über dieses Portal werden die Reporte hochgeladen. Die Prüfer haben Zugriff auf diese Reporte und können auswählen, mit welchem der beiden Berichte sie prüfen möchten.
Die Reporte und die im Betrieb ausgeführten Aufgaben müssen nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Diese werden auch nicht bewertet, sondern nur das Fachgespräch.
Bei der Reportvariante hat der Prüfling vor dem Beginn der mündlichen Prüfung keine zusätzliche Vorbereitungs- bzw. Bearbeitungszeit. Der Prüfungsausschuss führt auf Grundlage einer der beiden Reporte ein Fachgespräch durch. Die Durchführung bzw. der Ablauf des Fachgespräches sieht folgendermaßen aus: Der Prüfling leitet das Gespräch mit der mündlichen Darstellung der Fachaufgabe ein (ca. 5 Minuten). (Dabei kommt weder eine Präsentation noch andere Medien zum Einsatz, der Prüfungsausschuss unterbricht den Prüfling nicht.) Anschließend vertieft und hinterfragt der Prüfungsausschuss den Prozess (ca. 25 Minuten).
Checkliste zur Aufgabenfindung
Diese Checkliste soll den Auszubildenden und ihren Ausbildern/-innen als Hilfsmittel zur Findung einer komplexen Aufgabe dienen. Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, so kann von einer hinreichenden komplexen Aufgabe als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ausgegangen werden:
- Die Fragen 2, 5 und 7 wurden mit „Ja“ beantwortet.
- In jedem der fünf genannten Bereiche (A - E) ist mindestens ein „Ja“ gewählt.
- In der Summe sind mindestens 13 Fragen mit „Ja“ ausgewählt.
Ja / Nein
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A. Berufs- und Betriebsbezug
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1.
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Hat die Aufgabe Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement?
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2.
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Entspricht die Aufgabe in mehreren Lernzielen dem Ausbildungsrahmenplan?
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3.
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Erfordert die Bearbeitung der Aufgabe einen Lösungsprozess?
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4.
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Bildet die Aufgabe mindestens einen Teilprozess eines Geschäftsprozesses
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B. Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
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5.
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Umfasst die Aufgabe eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs-sowie Auswertungsphase?
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6.
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Können die Auszubildenden durch die Bearbeitung der Aufgabe ihre berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen?
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C. Aufgabenstellung
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7.
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Stellt die Aufgabe aus Sicht der Auszubildenden (nicht zwingend aus Sicht der Ausbildenden) eine Herausforderung dar (keine Routineaufgabe)?
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8.
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Können bei der Bearbeitung der Aufgabe Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion der Auszubildenden erforderlich machen?
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9.
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Ist zur Bearbeitung der Aufgabe eine Recherche von Informationen (z. B. über interne/externe Informationsquellen, Programme, ...) und ggf. eine Vertiefung fachlicher Kenntnisse durch die Auszubildenden erforderlich?
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10.
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Erfordert die Umsetzung des Lösungsprozesses die Berücksichtigung verschiedener Schnittstellen und ggf. Abstimmung mit diesen (z. B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten, ...)?
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D. Gestaltungsspielraum
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11.
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Bietet die Aufgabe in Abstimmung mit Verantwortungsträgern oder Prozessverantwortlichen organisatorische Freiheitsgrade ggf. Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für die Auszubildenden (z. B. hinsichtlich Vorgehens, Einbindung von Vertriebspartnern, Terminen, Budget, ...)?
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12.
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Gibt es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die die Auszubildenden zur Bearbeitung der Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit den Ausbilder/-innen) entwickeln können?
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E. Auswertbarkeit
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13.
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Ermöglichen die Ergebnisse der Aufgabe eine Bewertung, z. B. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit oder Kundennutzen, die die Auszubildenden selbstständig vornehmen können?
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14.
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Können die Auszubildenden reflektieren, inwieweit die Ziele der Aufgabe erreicht wurden und ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten?
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15.
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Ermöglicht die Aufgabe eine Reflexion der während der Aufgabenbearbeitung erzielten Lernerfolge durch die Auszubildenden?
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