Gießereimechaniker/-in

Arbeitsgebiet:

Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt.
Im letzten Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte:
  • Handformguss
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss
  • Feinguss
  • Schmelzbetriebe oder
  • Kernherstellung.
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre.

Branchen und Betriebe:

  • Gießereimechaniker/-innen Handformguss arbeiten in Werkhallen der Gießereiindustrie und gelegentlich in Hüttenwerken. Sie stellen Gussformen, meist Sandformen, von Hand her und produzieren Gussteile aus Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen in Kleinserien oder als Einzelstücke.
  • Gießereimechaniker/innen Maschinenformguss sind in mittleren oder großen Leichtmetall- und Eisengießereien tätig. Sie stellen maschinell Gussformen her und überwachen automatisierte Anlagen beim Gießen von Werkstücken aus Eisen, Stahl oder anderen Metallen.
  • Gießereimechaniker/-innen Druck- u. Kokillenguss sind in der Gießereiindustrie und gelegentlich in Hüttenwerken tätig. Sie arbeiten meist an automatischen Betriebsanlagen sowie an Schmelzöfen. Sie stellen mithilfe von Dauerformen Gussstücke im Druck-, Kokillen- oder Stranggussverfahren her.
  • Gießereimechaniker/-innen Feinguss sind in kleinen oder mittleren Leichtmetall- und Eisengießereien tätig. Sie stellen kleine bis kleinste Gussteilen nach dem Wachsausschmelzverfahren her. Die Gussstücke haben eine hohe Detailstärke, Maßgenauigkeit und Oberflächenqualität. Oftmals kann eine anschließende Bearbeitung eingespart werden.
  • Gießereimechaniker/-innen Schmelzbetrieb sind Leichtmetall- und Eisengießereien und gelegentlich in Hüttenwerken tätig. Sie legen die Basis für gleichbleibende Qualität in Gusswerkstoffen.
  • Gießereimechaniker/-innen Kernherstellung sind in Gießereien sowie in Betrieben im Maschinenbau und bei Zulieferern der Fahrzeugindustrie mit Werksgießereien tätig. Sie stellen in Gießereien Kerne her, das sind Formbestandteile die im Fertiggussteil die Hohlräume und Hinterschneidungen gestalten.
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.

Berufsschule:

Berufsbildende Schule (Karl-Hoffmann-Schule)
Von-Steuben-Str. 31
65549 Worms
06241 8534300

Ausbildungsverordnung:

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 2. Juli 2015