Fluggerätemechaniker/-in

Arbeitsgebiet

Fluggeräteelektroniker/innen arbeiten hauptsächlich
  • in Betrieben der Luft-­ und Raumfahrtindustrie
  • bei Fluggesellschaften
  • bei der Bundeswehr
Fluggeräteelektroniker/innen bauen elektrische und elektronische Anlagen und Geräte in Fluggeräte ein, sorgen für deren reibungslosen Betrieb und warten bzw. reparieren sie. Sie verlegen und verbinden Steuer­, Signal­ und Datenleitungen, installieren elektrische und elektronische Baugruppen sowie Geräte und Anlagen der Avionik. Bei Wartungen oder Reparaturen analysieren sie systematisch z.B. die Mess­, Steuer­ und Regelungstechnik sowie die elektrische Antriebs­ und Übertragungstechnik, um Fehlerursachen zu finden und zu beheben. Sie führen Prüfungen und Messungen durch, korrigieren technische Parameter, tauschen defekte luftfahrttechnische Elemente oder Systeme aus bzw. nehmen Neuinstallationen vor. Nach eingehender Prüfung der Qualität der durchgeführten Arbeiten und der Funktionsfähigkeit der Fluggerättechnik nehmen sie die Anlagen in Betrieb.
Ihre Arbeiten führen sie vorgabengetreu durch und dokumentieren sie mit auftragsbezogenen Unterlagen. Sofern sie über die notwendige Berechtigung verfügen, führen sie auch die technische Freigabe von Fluggeräten durch.

Inhalte der Berufsausbildung

  1. Planen und organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  2. Betriebliche und technische Kommunikation,
  3. Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen,
  4. Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten,
  5. Instandhaltung,
  6. Analysieren von Störungen an Antriebssystemen,
  7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  8. Berücksichtigen von menschlichen Faktoren,
  9. Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,
  10. Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
  11. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
  12. Beraten und betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
  13. Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik,
  14. Testen von Systemen,
  15. In Betrieb nehmen von Systemen der Avionik,
  16. Instandhalten von Elektronik- und Avioniksystemen,
  17. Arbeitsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet anwenden

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre.

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 26. Juni 2013