Florist/-in
Arbeitsgebiet
Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer vielseitigen Ausbildung qualifiziert, mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen sachkundig umzugehen. Sie ordnen diese in das botanische System ein, pflegen sie fachgerecht. Nach Kundenwünschen fertigen sie Sträuße, Gestecke und Pflanzungen an, berücksichtigen Gestaltungsgrundlagen sowie den Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wesentlicher Teil in ihrer Tätigkeit ist die fachgerechte Beratung der Kunden und die Ausübung kaufmännischer Funktionen.
Branchen/Betriebe
Unternehmen des Blumenfachhandels
Berufliche Qualifikationen
- Grundlagen der Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Umweltschutz, rationelle Energieverwendung
- Planen von Arbeitsabläufen, fachgerechtes Verwenden und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen
- Beraten und Bedienen von Kunden
- Verkaufsförderung und Marketing
- Planen und Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck
- Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften, Informationen über Pflanzenschutzmittel im Fachhandel
- Beschaffen und fachgerechtes Lagern von Waren, Einkauf, Warenannahme und Bestandsüberwachung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 2. Juli 2002