Flachglastechnologe/-in

Arbeitsgebiet

Flachglastechnologen / Fachglastechnologinnen fertigen Glasplatten bzw. -scheiben für Autos, Fenster, Fassaden, Solaranlagen, Wintergärten, Spiegel, aber auch für Tische, Türen und Vitrinen.
Sie schneiden die Flachgläser auf die erforderliche Größe zu, schleifen und polieren die Glaskanten. Dann stellen sie mit unterschiedlichen Verfahren daraus die jeweiligen Glasprodukte her und steuern dabei au­tomatische Produktions­- und Schneideanlagen. Sie verarbeiten z.B. durch thermisches Vorspannen das Basisglas zu Einscheibensicherheitsglas, das nach dem Brennen im Ofen durch Laminieren zu Verbundsicherheitsglas weiterverarbeitet werden kann.
Die Glasoberflächen veredeln Flachglastechnologen und Flachglastechnologinnen z.B. durch Sandstrahlen, Bedrucken oder Ätzen. Während des laufen­ den Fertigungsprozesses kontrollieren sie ständig die Qualität der Zwischen­ und Endprodukte.
Außerdem warten sie die Maschinen und Anlagen und halten diese instand.

Branchen/ Betriebe

Flachglastechnologen und Flachglastechnologinnen finden Beschäftigung
  • in der Flachglasherstellung
  • im Ausbaugewerbe

Beschreibung

Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung „Flachglastechnologe und Flachglastechnologin“ wurde die Verordnung von 1991 abgelöst. Fortschreitende technologische Entwicklungen hatten eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung aus dem Jahre 1991 notwendig gemacht, da die benötigten beruflichen Qualifikationen durch die zur Zeit bestehende Ausbildungsordnung nur noch unzureichend abgedeckt waren.
Die aktuelle Ausbildungsordnung der Flachglastechnologen beinhaltet u. a.:
  • neue Drucktechniken (z.B. Digitaldruck),
  • CNC-Technik und CAD-Programmierung,
  • Automatisierung, Vernetzung und Digitalisierung des innerbetrieblichen
  • Material- und Warenflusses,
  • Pneumatik und Elektrotechnik
  • die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung.

Ausbildungsdauer

Der zum 1. August 2018 in Kraft getretene Ausbildungsberuf ist ein dreijähriger Monoberuf.

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 3. April 2018