Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachleute für Systemgastronomie sind in Betrieben tätig, in denen ein von den Unternehmenszentralen festgelegtes Gastronomiekonzept umgesetzt wird. Entsprechend der Vorgaben des Unternehmens sorgen sie für die Umsetzung der festgelegten Standards, beispielsweise zur Zubereitung und zur Qualität der Speisen sowie bei den Arbeitsabläufen in Küche und Service. Sie prüfen die Einhaltung der Standards, wenden Marketingmaßnahmen an und bewerten die Ergebnisse.
Ein wichtiges Aufgabengebiet ist das Personalwesen. Hier planen sie den Personaleinsatz, wirken sowohl bei der Personalbeschaffung als auch bei der Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit. Sie führen Kostenkontrollen durch und werten betriebliche Kennzahlen aus. Der Service, die Beratung und die Betreuung der Gäste sind ebenso Schwerpunkte ihrer Tätigkeit.
Branchen und Betriebe
Unternehmen der Gastronomie, wie Fastfood-Ketten und Franchisebetriebe
Berufliche Fähigkeiten
- betreuen und beraten Gäste,
- präsentieren und verkaufen Produkte,
- stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher,
- organisieren Arbeitsabläufe,
- planen den Personaleinsatz und bearbeiten Personalvorgänge,
- führen Kostenkontrollen durch,
- werten betriebliche Kennzahlen aus,
- führen Marketingmaßnahmen durch.
Inhalte der Berufsausbildung
Die Ausbildung umfasst die "Berufliche Grundbildung", "Gemeinsame berufliche Fachbildung" und "Besondere berufliche Fachbildung".
Berufliche Grundbildung:
- Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- Sicherheit und Gesundheitsschutz;
- Umweltschutz;
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf;
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung;
- Hygiene;
- Küchenbereich;
- Servicebereich;
- Büroorganisation und –kommunikation;
- Warenwirtschaft.
Gemeinsame berufliche Fachbildung:
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf;
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung;
- Warenwirtschaft;
- Werbung und Verkaufsförderung;
- Wirtschaftsdienst.
Besondere berufliche Fachbildung:
- Systemorganisation;
- Marketing;
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf;
- Personalwesen;
- Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Prüfungen
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt.
Produktion und Service
|
||
Teil 1
|
Durchführung einer Arbeitsaufgabe +
Situatives Fachgespräch über diese Arbeitsaufgabe |
90 Minuten
|
Teil 2
|
Schriftliche Prüfung
|
60 Minuten
|
Der Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 25% in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfungsfächer
|
|
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
|
90 Minuten
|
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle
in der Systemgastronomie |
120 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
|
|
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
|
90 Minuten
|
Der Teil 2 der Abschlussprüfung geht mit 75% in die Gesamtnote ein.
Berufsschule
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 9. März 2022