Fachkraft Küche
Die Fachkraft Küche ist ein Ausbildungsberuf, der seit der letzten Neuordnung der gastronomischen Berufsbilder etabliert wurde. Der zweijährigen Ausbildungsberuf ist speziell für die Arbeitsbereiche in der gastronomischen Küche konzipiert. Er ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im praktisch bezogenen Ausbildungsteil liegen oder die zum Beispiel sprachliche Barrieren haben.
Arbeitsgebiet
Fachkräfte Küche nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen sowie bei den vor- und nachbereitenden Arbeiten. Daneben bereiten sie selbstständig Sättigungsbeilagen und einfache Speisen und Gerichte zu. Fachkräfte Küche erlernen neben den typischen Kücheninhalten auch den Umgang mit Gästen und werden auch für kurze Zeit im Service, im Wirtschaftsdienst und in der Warenannahme und -lagerung ausgebildet.
Ausgelernte Fachkräfte Küche können anschließend mit der Ausbildung zum Koch die nächste Stufe erreichen. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. Koch-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft Küche erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Branchen und Betriebe
Unternehmen der Gastronomie, wie Hotels, Restaurants, Gasthöfe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Prüfungen
Am Ende des ersten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung im Prüfungsbereich “Küchentechnische Praxis” statt.
Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Prüfungsbereich “Küchentechnische Praxis” besteht aus zwei Teilen.
- Teil 1 – Schriftliche Prüfung: 45 Minuten
- Teil 2 – Arbeitsprobe: 90 Minuten
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung haben keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende jedoch Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen werden zu können.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen.
Schriftliche Prüfungsfächer
|
|||
1. Zubereiten von einfachen Speisen und Getränken
|
60 Minuten
|
||
2. Produkte und Lagerhaltung
|
90 Minuten
|
||
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
||
Arbeitsaufgabe + 15 minütiges Fachgespräch
|
|||
1. Zubereiten von einfachen Speisen und Getränken
|
240 Minuten
|
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 9. März 2022