Chemielaborant/-in

Arbeitsgebiet

Zu den wesentlichen Aufgaben der Chemielaboranten zählen das Planen und Durchführen von Versuchen, Analysen und Synthesen und das Auswerten und Darstellen der gefundenen Ergebnisse in Versuchsprotokollen.

Branchen und Betriebe

Unternehmen der chemischen und/oder pharmazeutischen Industrie, Universitäten, Forschungsanstalten.

Berufliche Qualifikationen

Chemielaboranten/ Chemielaborantinnen
  • bereiten chemische und physikalisch-chemische Laboruntersuchungen und Versuchsreihen vor und führen sie durch
  • stellen Lösungen her
  • bestimmen Nebenprodukte
  • führen chemische Mess- und Umwandlungsverfahren sowie chemische Berechnungen durch
  • bedienen chemisch-technische Apparaturen und Laborgeräte und überwachen sie
  • warten Apparaturen und Laborgeräten und pflegen sie
  • protokollieren alle chemischen Vorgänge
Chemielaboranten / Chemielaborantinnen
  • setzen betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) um
  • arbeiten im Team
  • beschaffen Informationen und erstellen Dokumentationen
  • arbeiten mit Kommunikations- und Informationssystemen
  • erfassen Messdaten und verarbeiten diese
  • beherrschen Fremdsprachen für Fachaufgaben
  • bereiten die Probennahme vor und entnehmen Proben
  • führen analytische und präparative Arbeiten durch
Eine Spezialisierung wird durch Wahlqualifikationen erreicht
Für Verträge, die vor dem 01.08.2020 abgeschlossen wurden sind dies:
  • präparative Chemie, Reaktionstypen und -führung
  • präparative Chemie, Synthesetechnik
  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten
  • Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren
  • Anwenden chromatografischer Verfahren
  • Anwenden spektroskopischer Verfahren
  • analytische Kopplungstechniken
  • Bestimmen thermodynamischer Größen
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten
  • Durchführen biochemischer Arbeiten
  • Prüfen von Werkstoffen
  • Herstellen, applizieren und prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen
  • prozessbezogene Arbeitstechniken
  • laborbezogene Informationstechnik
  • Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor
  • anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung
  • Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten
  • Qualitätsmanagement
  • umweltbezogene Arbeitstechniken
  • Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten
  • Durchführen biotechnologischer Arbeiten
  • Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
  • Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten
  • Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln
  • Durchführen farbmetrischer Arbeiten
  • Untersuchen von Beschichtungen
Für Verträge mit Ausbildungsstart ab dem 01.08.2020 gelten diese Wahlqualifikationen:
Für die Chemielaboranten stehen 20 WQ von je 13 Wochen Dauer zur Verfügung, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung,
  • Präparative Chemie: Synthesetechnik,
  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
  • Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  • Anwenden chromatografischer Verfahren,
  • Anwenden spektroskopischer Verfahren,
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten,
  • Prüfen von Werkstoffen,
  • Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  • Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  • Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen,
  • Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung
  • Qualitätsmanagement,
  • Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten.
  • Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  • Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
  • Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  • Durchführen farbmetrischer Arbeiten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.

Berufsschule

Berufsbildende Schule Ingelheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 25
55218 Ingelheim
06132 71960

Ausbildungsverordnung:

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2002