Bauzeichner/-in
Arbeitsgebiet
Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen- und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, in Unternehmen und Verwaltungen.
Berufliche Qualifikationen
Bauzeichner und Bauzeichnerinnen führen zeichnerische, rechnerische und organisatorische Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen kundenorientiert aus. Dabei arbeiten sie überwiegend mit rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystemen.
Bauzeichner und Bauzeichnerinnen
- planen und koordinieren Arbeitsabläufe
- wirken mit bei Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
- unterscheiden Baustoffe, Bauelemente und Bauweisen nach ihren Eigenschaften und übernehmen die Ergebnisse in Bauunterlagen
- erstellen Pläne und Zeichnungen und führen fachspezifische Berechnungen durch unter Beachtung der anerkennten Regeln der Technik
- zeichnen Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details
- setzen Entwurfsskizzen um und erstellen Bau- und Ausführungszeichnungen
- erstellen Dokumentationen und Zeichnungen für Präsentationen
- übernehmen technische Vorgaben in Bauunterlagen
- verwalten, editieren und plotten Zeichnungen und Unterlagen
- erstellen Aufmaße und Bestandspläne
- wirken bei Bauprozessen mit
- beachten Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
- wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
Informationen zum Ausbildungsberuf
Es gibt 3 Fachrichtungen, von denen eine im Ausbildungsvertrag anzugeben ist:
- Architektur
- Ingenieurbau
- Tief-Straßen-Landschaftsbau
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Während der Ausbildung müssen gemäß sachlicher und zeitlicher Gliederung Baustellenpraktika durchgeführt werden:
Ausbildungsdauer | Ausbildungsjahr 1 | Ausbildungsjahr 2 |
3 Jahre | 8 Wochen | 4 Wochen |
2,5 Jahre | 7 Wochen | 3 Wochen |
2 Jahre | 6 Wochen | 2 Wochen |
Berufsschule
Gewerbe & Technik
Am Judensand 12
55122 Mainz
Telefon: 06131 906030
Ansprechpartner: Martin van Limbeck (martin.van-limbeck@bbs1-mainz.de)
Am Judensand 12
55122 Mainz
Telefon: 06131 906030
Ansprechpartner: Martin van Limbeck (martin.van-limbeck@bbs1-mainz.de)
Änderungsverordnung vom 01.08.2017
Grundlage bildet der Ausbildungsrahmenplan in der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 12. Juli 2002. Die Änderungsverordnung ist seit 1. August 2017 in Kraft. Die projektbezogenen praktischen Aufgaben werden in den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau nur aus zwei Bereichen ausgewählt.
Neu ist seit 1. August 2017, dass der Prüfling die projektbezogenen praktischen Aufgaben in den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau nur noch aus zwei statt aus drei Bereichen auswählen kann:
Schwerpunkt Architektur
- Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und Ausbau
Schwerpunkt Ingenieurbau
- Erstellen einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk
- Erstellen einer Bewehrungszeichnung
Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau kann der Prüfling wie bisher aus drei Bereichen auswählen:
- Erstellen von Planunterlagen für den Straßen und Verkehrswegebau
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau
Der Ablauf der praktischen Prüfung bleibt unverändert:
- Der Prüfling soll zwei praktische Aufgaben in höchstens 14 Stunden bearbeiten.
- Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen.
- Eine Aufgabe ist zu dokumentieren und im Fachgespräch (15 min) zu erläutern.
Übergangsregelung
Die Änderungsverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse werden unverändert fortgesetzt, sofern nicht Ausbildungsunternehmen und Auszubildender die Umschreibung des Vertrags vereinbaren.
Die Änderungsverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse werden unverändert fortgesetzt, sofern nicht Ausbildungsunternehmen und Auszubildender die Umschreibung des Vertrags vereinbaren.
Praktische Aufgaben durch die PAL
Die PAL bietet die ersten Abschlussprüfungen gemäß Änderungsverordnung im Sommer 2019 an. Gleichzeitig finden die letzten regulären Abschlussprüfungen nach bisheriger Verordnung statt. Für Wiederholer wird eine weitere Abschlussprüfung nach alter Verordnung im Winter 2019/20 angeboten.
Die PAL bietet die ersten Abschlussprüfungen gemäß Änderungsverordnung im Sommer 2019 an. Gleichzeitig finden die letzten regulären Abschlussprüfungen nach bisheriger Verordnung statt. Für Wiederholer wird eine weitere Abschlussprüfung nach alter Verordnung im Winter 2019/20 angeboten.
Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung
Zwischenprüfung:
Die konventionell zu zeichnende Aufgabe kann wahlweise in Bleistift, Fineliner oder Tusche auf Klarpapier bzw. Zeichenkarton hergestellt werden.
Abschlussprüfung:
Teil A (Praktische Prüfung, Prüfungsort BBS1 Mainz):
- Der Bewertungsbogen ist für CAD-Technik ausgelegt
- Bei Ausführung in konventioneller Technik bewertet der Prüfungsausschuss entsprechend
Weniger Varianten in Prüfungsteil A ab Winter 2017/2018:
Eine Änderungsverordnung der Bauzeichner reduziert die Anzahl der den Prüfungsteilnehmern anzubietenden Varianten in den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau im praktischen Prüfungsteil A von jeweils drei auf jeweils zwei. Der Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ist davon unberührt.
Teil B (Schriftliche Prüfung, Prüfungsort IHK)
- Teil 1 hat 15 gebundene Aufgaben in allen Bereichen
- Teil 2 beträgt die mögliche Aufgabenanzahl 6 bis 12 ungebundene Aufgaben
- Für die Bearbeitung der Aufgaben aller Bereiche sind Zeichenwerkzeuge mitzubringen
Die Bestehehensregelungen finden Sie im Downloadbereich.