Automobilkaufmann/-frau

Arbeitsgebiet

Automobilkaufleute sind im Vertrieb und Service von Kraftfahrzeugen tätig. Alle administrativen und dispositiven Arbeiten "rund ums Auto", die Verkaufsvorbereitung und -abwicklung und die ausgesprochene Nachfrage- bzw. Kundenorientierung prägen diesen Beruf. Charakteristisch sind auch die branchenprägenden Zusatzdienstleistungen wie Fahrzeugfinanzierung, Versicherungsangebot und Kundendienst.

Branchen / Betriebe

Ihr Einsatz erfolgt
  1. in Unternehmen des KFZ-Einzelhandels
  2. bei Herstellern
  3. bei Importeuren und Exporteuren
  4. in Vertriebsorganisationen
  5. im Großhandel

Berufliche Qualifikationen

Automobilkauffleute verfügen über sehr gute kommunikative Fähigkeiten auch in mindestens einer Fremdsprache. Die notwendige Dienstleistungsbereitschaft erfordert soziale Kompetenzen und kaufmännisches Gespür bei Finanzierungs-, Leasing-, Flottenmanagement-, Garantie- und Versicherungsverträgen ist unabdingbar. Sie
  • beraten ihre Kunden in den Bereichen Neu- und Gebrauchtwagen, Zubehör und Ersatzteile
  • vermitteln in Fragen der Inzahlungnahme, Finanzierung und bei der Ausgestaltung des optimalen Kundendienstvertrags
  • präsentieren das Sortiment kenntnisreich und differenziert
  • begleiten den kompletten Geschäftsvorgang von der Auftragsannahme bis zum Kassiervorgang
  • begründen den Kunden abgerechnete Leistungen und bearbeiten Reklamationen
  • gestalten Garantie- und Kulanzaufträge professionell
  • führen die Kostenrechnung durch und errechnen Prämien und Provisionen
  • kommunizieren mit online-Systemen in den verschiedenen Vertriebsstufen
  • bearbeiten die computergestützte Materialverwaltung im Ersatzteillager
  • kennen die Richtlinien des betrieblichen Umweltschutzes und
  • beraten in Fragen zur Altautoentsorgung innerhalb der EU

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Berufsschule

Berufsbildende Schule 3
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Februar 2017