Qualifizierte Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Eine qualifizierte Ausbildung ist die beste Grundlage für den Start ins Berufsleben. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen.
Grundlage der Bemühungen ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das in Deutschland mit dem Ziel einer inklusiven Arbeitswelt umgesetzt werden soll.
Die IHK setzt sich dafür ein, den Anteil der betrieblichen bzw. möglichst betriebsnahen Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung zu erhöhen.
Ausbildungsberufe sind beispielsweise
- Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
- Fachpraktiker/-in für Elektronische Geräte und Systeme
- Fachpraktiker/-in für IT- System-Elektronik
- Fachpraktiker Medientechnologie Druckverarbeitung
- Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe
- Fachpraktiker/-in im Gebäudeservice
- Fachpraktiker/-in Küche
- Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft
- Fachpraktiker/-in für Metallbau
- Metallwerker/-in
- Fachpraktiker/-in im Lagerbereich
- Fachpraktiker im Verkauf
Das Berufsbildungsgesetz (§§ 65, 66) bildet die Grundlage für die Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Ausbildung und Prüfung. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.
Sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Menschen mit Behinderung können bei der Berufsausbildung von behinderten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung bzw. einer Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.