Anlagenmechaniker/-in
Arbeitsgebiet
Anlagenmechaniker / Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Typische Einsatzgebiete sind:
- Anlagenbau,
- Apparate- und Behälterbau,
- Instandhaltung,
- Rohrsystemtechnik,
- Schweißtechnik.
Branchen/ Betriebe
Unternehmen der Metallindustrie
Berufliche Fähigkeiten
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen
- Planen ihre Aufgaben auf der Basis von Prozessdaten, technischen Regelwerken, Konstruktionszeichnungen, Montage- und Wartungsplänen,
- fertigen Bauteile und fügen sie zu Baugruppen, Apparaten und Anlagen,
- prüfen und stellen Funktionen an Baugruppen oder an Apparaten und Anlagen ein,
- kontrollieren verantwortlich die ausgeführten Arbeiten und führen Nacharbeiten durch,
- wenden Maschinen, Montage-Hilfseinrichtungen, Transportmittel und Werkzeuge an,
- beteiligen sich aktiv an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität, zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Arbeitsabstimmung,
- kooperieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen und Wirken im Rahmen der Prozesskette, an der Prozesssicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit mit,
- führen die notwendigen Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten an den von ihnen benutzten Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen durch,
- führen Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen durch.
Ausbildungsschwerpunkte
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- Warten von Betriebsmitteln,
- Anwenden von Steuerungstechnik,
- Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- Kundenorientierung,
- Bearbeiten von Aufträgen,
- Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen,
- Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen,
- Bauteile und Einrichtungen prüfen,
- Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Juni 2018