Berufsausbildung in Teilzeit

Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Betreuung eines Kindes zu beginnen. Seit dem 1. Januar 2020 haben auch alle anderen Auszubildenden die Möglichkeit ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden.
Der Fachkräftemangel gilt als eines der größten Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Immer mehr Betriebe suchen vergeblich nach passenden Auszubildenden. Teilzeitberufsausbildung kann hier ein möglicher Weg zur Fachkräftesicherung sein.
Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht.
Als Ergänzung zum Berufsbildungsgesetz sind auch die Ausführungen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) relevant. §2 enthält die Definition, dass ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Es somit nicht die reine Wochenarbeitszeit entscheidend, sondern der Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.
Den Betrieben bietet das Modell die Möglichkeit, bereits investierte Ausbildungszeit sinnvoll zu Ende zu führen und die Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache zeitlich passgenau zu den jeweiligen Betriebsstrukturen einzusetzen. Ferner fällt die monatliche finanzielle Belastung aufgrund der reduzierten Ausbildungsvergütung geringer aus.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Die Auszubildenden müssen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit einigen und festlegen. Die Ausbildungszeit kann um bis zu 50 Prozent verkürzt werden.
  • Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen.
  • Bei einer Teilzeitausbildung verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
  • Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.
  • Betrieb und Auszubildende/-r reichen bei der IHK einen Berufsausbildungsvertrag, der um einen entsprechenden Vertragszusatz für Teilzeitauszubildende ergänzt wird ein.