Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?
Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden – es besteht also die Möglichkeit die Prüfung dreimal abzulegen, um einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen.
Verlängerung der Ausbildung
Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Hierzu ist die Absprache zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb erforderlich.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr.
Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch.
Verlängerungsvertrag
Eine Verlängerung muss der IHK für Rheinhessen mit dem Änderungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 992 KB) oder bequem online über das ASTA-Infocenter mitgeteilt werden.
Dieser sollte vor dem regulären Vertragsende bei dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin digital oder postalisch eingereicht werden:
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon 06131 262-0
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon 06131 262-0
Berufsschule
Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, müssen auch weiterhin zur Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden.
Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin der Ausbildungsnachweis geführt werden.
Wiederholungsprüfung
Das Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung wird automatisch von der IHK versendet.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
- in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholt werden
- die Prüfungsergebnisse können zwei Jahre angerechnet werden
Die Ausbildung wird nicht verlängert
Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (z. B. 31.08.).
An der Wiederholungsprüfung kann auch ohne Betrieb teilgenommen werden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wenden Sie sich bitte zeitnah an die zuständige Ansprechperson der IHK für Rheinhessen.
Die Prüfungsgebühr zahlt in diesem Fall der Prüfling selbst.
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wenden Sie sich bitte zeitnah an die zuständige Ansprechperson der IHK für Rheinhessen.
Die Prüfungsgebühr zahlt in diesem Fall der Prüfling selbst.
Berufsschule
Findet eine Anmeldung ohne Ausbildungsbetrieb statt, muss die Berufsschule nicht besucht werden.
Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, muss kein Ausbildungsnachweis geführt werden.
Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
Umschüler
Handelt es sich um keine reguläre Ausbildung, sondern um eine Umschulung, muss mit dem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, abgestimmt werden, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.
Überstellte Prüflinge (Mitprüflinge)
Die örtlich zuständige IHK / HWK, bei welcher der Ausbildungsvertrag eingetragen wurde, teilt Ihnen gerne individuelle Informationen mit.
Abschlussprüfung im dritten Versuch nicht bestanden
In diesem Fall ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Sie kann in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholt werden.