Vollendung des EU-Binnenmarktes/Bürokratieabbau

Die Vollendung des EU-Binnenmarktes bleibt eine Daueraufgabe. Sie bleibt es wegen der großen Be­deutung des EU-Binnenmarktes für die regionale Wirtschaft und wegen fortlaufend drohender Be­hinderungen und Einschränkungen der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes (Freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr).
  • Der Erhalt und die Vollendung des EU-Binnenmarktes sind für die weitere Entwicklung der re­gionalen Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Das verarbeitende Gewerbe im IHK-Bezirk Rhein-Neckar erzielt rund ein Drittel seines Gesamtumsatzes mit Kunden innerhalb des EU-Binnenmarktes und außerhalb Deutschlands. Durch vielfältige Zulieferbeziehungen strahlen diese Geschäfte auch positiv auf viele formal rein regional tätige Unternehmen im IHK-Bezirk aus.
  • Der Binnenmarkt ist erst vollendet, wenn Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten so einfach sind, wie mit Kunden innerhalb Deutschlands. Dazu ist ein massi­ver Büro­kratieabbau notwendig. Nationale Spezialregulierungen müssen dafür auf aus der Sa­che her­aus begründete Ausnahmen reduziert werden.
  • Werden Regeln im EU-Binnenmarkt neu gesetzt, hat der Gesetzgeber für die betriebliche Um­setzung angemessene Übergangsfristen zu gewähren, i. d. R. mindestens ein Jahr.
  • Liegt es an den EU-Mitgliedsstaaten, nationale Regeln z. B. zur Umsetzung von Richtlinien zu erlassen, dann haben EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam die Pflicht, Infor­mations- und Suchkosten für die betroffenen Unternehmen durch ein zentrales, tagesaktuelles Informationsportal in allen EU-Sprachen auf ein Minimum zu senken.