Grundsatzposition: Bauleitplanung mit Blick auf den Handel

Wir beurteilen Einzelhandelsobjekte anhand des zentralörtlichen Gefüges der Standortgemeinde sowie nach ihren städtebaulichen Auswirkungen.
Entscheidend ist die Frage, ob mit der Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen den innerstädtischen Zentren oder Stadtteilzentren Entwicklungschancen genommen werden oder Kaufkraftabflüsse zu einem Verlust innerstädtischer Vielfalt, Nahversorgungslücken oder gar Verödung führen. Wir setzen uns grundsätzlich für den Erhalt lebendiger und attraktiver Innenstädte ein.
Mit den Grundsatzpositionen werden allgemeine Weichenstellungen für die Beurteilung von Bauleitplanprozessen, insbesondere mit Blick auf den Handel, formuliert. Zur Übersicht weiterer politischer Stellungnahmen.