IHK-Positionen zur Europawahl 2024
Die EU ist mittlerweile der entscheidende wirtschaftspolitische Akteur für die Wirtschaft. Zur Europawahl 2024 hat die IHK Rhein-Neckar daher konkrete Lösungsvorschläge für 22 Handlungsfelder entwickelt, von Handelspolitik über Bürokratieabbau bis hin zum digitalen Binnenmarkt.
Entstanden sind die Positionen unserer IHK Rhein-Neckar in enger Abstimmung mit den Ausschüssen und der Vollversammlung, die sie im Dezember 2023 verabschiedet hat. Die Positionen formulieren klare Botschaften an die Kandidaten für das nächste EU-Parlament, die Parteien und den europäischen Gesetzgeber. Sie sind so eine gute Grundlage für unsere Gespräche mit den EU-Abgeordneten bzw. den Bewerbern für die kommende Legislaturperiode.
Auch Ihrer Willens- und Meinungsbildung mögen die Forderungen der Wirtschaft der Region dienen. Unser Appell: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie jene politischen Kräfte, die sich für gute und verlässliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft auf europäischer Ebene einsetzen wollen!
Ein herzliches Dankeschön geht an die Mitglieder der Ausschüsse und der Vollversammlung unserer IHK für ihre Mitarbeit! Gemeinsam setzen wir uns für eine erfolgreiche Zukunft für die Wirtschaft der Region ein.
IHK-Wahl-Arena: Verfolgen Sie die Diskussion mit den Spitzenkandidaten am 13. Mai 2024 in der Videoaufzeichnung.
Unsere Forderungen
- EU-Binnenmarkt: Europas Herzstück verwirklichen
Die Vollendung des Binnenmarktes hat hohe Priorität für die Wirtschaft in der Rhein-Neckar-Region. Hier ansässige Unternehmen liefern fast jede zweite ins Ausland gehende Warenlieferung an Kunden in andere EU-Staaten. Sehr oft in Kombination mit Dienstleistungen wie Inbetriebnahmen und später Wartungen und Reparaturen. Auch deshalb sind weitere Erleichterungen beim Erbringen von Dienstleistungen innerhalb des EU-Binnenmarkts ebenso wichtig für hiesige Unternehmen wie der weitere Abbau von Handelshemmnissen.In geopolitisch herausfordernden Zeiten gewinnt der EU-Binnenmarkt als sicherer Hafen für hiesige Unternehmen weiter an Bedeutung. Drei von vier befragten Unternehmen gaben in einer IHK-Umfrage an, dass die Eurozone als Markt mittelfristig für sie noch wichtiger werde. Für knapp jedes zweite Unternehmen ist zudem der Rest des EU-Binnenmarkts und die Schweiz von wachsender Bedeutung.
- Grenzen für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union jederzeit offenhalten, auch in Ausnahmesituationen
- Anzeige-, Melde-, Statistik- und Nachweispflichten weiter reduzieren
- Technische Standards zur Förderung des freien Warenverkehrs EU-weit harmonisieren
- Wettbewerbsverzerrungen vermeiden durch Verordnungen statt Richtlinien und europaweit einheitliche und konsequente Rechtsanwendung
- Informationen und Verwaltungsverfahren online zur Verfügung stellen – neben der Landessprache mindestens immer auch in Englisch
- Nachbarschaftsmärkte zugänglich machen
Zwei der wichtigsten Auslandsmärkte für Unternehmen aus der Region liegen in direkter Nähe: Großbritannien und die Schweiz. Sie sind auch zentrale Partner bei Forschung und Entwicklung und damit für die künftige Wettbewerbsfähigkeit auch hiesiger Unternehmen. Norwegen verfügt über eine hohe Kaufkraft, ist bisher aber relativ abgeschottet.Eine aktive Nachbarschaftspolitik ist deshalb im großen Interesse hiesiger Unternehmen:
- Zugänge zu den Märkten Schweiz, Großbritannien und Norwegen für Waren und Dienstleistungen ausbauen (u. a. Rahmenabkommen EU-CH oder Äquivalent umsetzen)
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Großbritannien und der Schweiz ermöglichen
- Länder des Westbalkans weiter an die EU heranführen
- Vergabe von Wiederaufbau-Leistungen in der Ukraine transparent und mittelstandsfreundlich gestalten (u. a. kleine Losgrößen, Ausschreibungen in Englisch)
- International: Marktzugänge schaffen, Barrieren abbauen
Die Unternehmen unserer Region brauchen Vorprodukte aus und Kunden in aller Welt. Dazu braucht es möglichst offene Zugänge zu möglichst vielen Beschaffungs- wie Absatzmärkten weltweit. Der zunehmende Protektionismus in vielen Ländern und Weltregionen macht den erfolgrei- chen Einsatz für Marktzugänge durch eine entsprechende Handelspolitik der EU umso wichtiger.
- Protektionismus entgegentreten und eigenen vermeiden
- Märkte durch Handels- und Investitionsschutzabkommen öffnen und absichern, insb. US-Markt, Indien, ASEAN5- Staaten als Gruppe und Mercosur
- Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht weiter verschlechtern
- auf EU-Lieferkettengesetz bis auf Weiteres verzichten
- CBAM mittelstandsfreundlicher gestalten, u. a. durch Freigrenzen
- Klima-Club endlich verwirklichen, möglichst als G20
- EU-Zollrecht modernisieren und entbürokratisieren, u. a. durch Entschlacken des Gemeinsamen Zolltarifs (deutlich weniger Positionen und wenige Zollsätze)
- Internationale Abstimmung bei Sanktionen
- Corporate Social Responsibility: Nachhaltiges Wirtschaften unterstützen, Gestaltungsspielräume bewahren
In einer globalisierten Welt und vor dem Hintergrund großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen ist verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften in der Tradition des Leitbilds der Ehrbaren Kaufleute aktueller denn je. Deutsche Unternehmen üben ihre unternehmerische Verantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) auf vielfältige Weise aus und ver- binden wirtschaftlichen Erfolg mit der Berücksichtigung ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Aspekte.In einer zunehmend digitalen Welt und Gesellschaft gehört hierzu auch der verantwortungsvolle Umgang mit Daten von Mitarbeitenden, Lieferanten oder Kunden sowie mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, die sich durch die Digitalisierung ergeben, die Corporate Digital Responsibility (CDR). Auch im Ausland tragen deutsche Unternehmen zu höheren Sozial- und Umwelt- standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Viele Unternehmen leisten durch dieses Engagement sowie die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. (Die Perspektive der Wirtschaft zur Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele hat die DIHK in ihrem Positionspapier “Die VN-Nachhaltigkeitsziele erreichen – Perspektive der Wirtschaft” dargestellt, welches im März 2022 vom Vorstand verabschiedet wurde.)Grundsätzlich sollte die Politik die Wirtschaft als Partner verstehen, da sich die Herausforderungen der Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nur gemeinsam mit der Wirtschaft lösen lassen. Dabei wird die Transformation nur gelingen, wenn die Regeln praxis- tauglich sind und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken. Dafür sollten die Europäischen Institutionen einheitliche, verlässliche Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten in Europa schaffen und die notwendigen Frei- räume für die Wahrnehmung und Ausgestaltung unternehmensspezifischer Verantwortung lassen. Ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene ist für die Investitions- und Planungssicherheit der Wirtschaft essentiell.Bei grenzüberschreitenden Themen sollte sie über internationale Ordnungspolitik möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene herstellen – mit Blick auf einige Auslandsmärkte entstehen bereits Benachteiligungen für deutsche Unternehmen durch EU-Regelungen. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht sollten die gesetzten EU-Standards gewahrt werden und keine weiteren Verschärfungen zum Nachteil der deutschen Wirtschaft im nationalen Recht erfolgen:
- Für Menschenrechte und Umweltstandards weltweit werben
- Mehr Unterstützung anbieten, CSR-Kompetenzen fördern statt Überregulierung und Bürokratie
- Komplexität und Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung kompatibel gestalten und begrenzen
- Freiwillige Umweltmanagementsysteme anerkennen
- Transparenz im Rohstoffsektor durch praktikable Instrumente schaffen
- Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen
- Öffentliches Auftragswesen nicht überfordern
- Sustainable-Finance: Finanzierung der Transformation fördern statt erschweren
“Sustainable Finance” ist, ergänzend zur CO2-Bepreisung, ein wesentlicher Eckpfeiler des European Green Deal. Die Umsetzung umfasst (1) die Finanzierung selbst, aber auch (2) umfangreiche Offenlegungs- und Nachweispflichten. Zu diesen europäischen Regelungen kommen noch (3) globale Initiativen zu Offenlegungsstandards.Mit der EU-Taxonomie wird der Versuch unternommen, wirtschaftliche Aktivitäten danach einzuteilen, ob sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen oder nicht. Alle gemäß Taxonomie bewerteten wirtschaftlichen Aktivitäten fließen in die Ermittlung der sogenannten Green Asset Ratio (GAR) ein, anhand derer Banken den nachhaltigen Anteil ihrer Finanzierungsaktivitäten ausweisen sollen.Allein die durch die GAR hergestellte öffentliche Transparenz soll dann die Finanzierung in eine nachhaltige Richtung lenken, ohne dass für die GAR derzeit konkrete Zielgrößen vorgeschrieben werden. Die Berichts- und Offenlegungspflichten werden auf EU-Ebene anhand von drei Instrumenten ausgestaltet:
- Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen künftig deutlich mehr Unternehmen unmittelbar über ihre Nachhaltigkeit berichten
- Finanzmarktteilnehmer, insbesondere Banken, müssen gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Angaben zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäfte machen
- Zusammen mit den Offenlegungspflichten aus Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich damit direkt, aber auch indirekt umfangreiche Offenlegungspflichten auch für weite Teile des Mittelstands
In den vergangenen Jahren hat es international eine Vielzahl an Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben und es wurde eine Fülle von Rahmensystemen, Methoden und Kennzahlen für die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung entwickelt. Unternehmen, die Teil internationaler Wertschöpfungsketten sind, sehen sich deshalb inzwischen einer Vielzahl verschiedener Anforderungen gegenüber.- EU-Taxonomie vereinfachen – dann dynamisch und in der Praxis handhabbar umsetzen
- Verhältnismäßigkeit für die Breite der Wirtschaft wahren
- Globale Standards unterstützen
- EU-Haushalt, NGEU, Wirtschafts- und Währungsunion: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Staatsschulden reduzieren
Euro-Schuldenkrise, Flüchtlingskrise, Covid-Pandemie und der russische Krieg in der Ukraine – die EU muss eine Krise nach der nächsten bewältigen bei steigenden Erwartungen an das gemeinsame europäische Handeln. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, sollte die EU ihre Resilienz erhöhen. Wird frühzeitig durch eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten genügend finanzieller Spielraum geschaffen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten Unternehmen durch unverschuldete Krisen helfen. Gleichzeitig will die EU-Klimaneutralität und Digitalisierung erreichen. Insbesondere die Klimaneutralität führt zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen, die im globalen Wettbewerb mit Unternehmen aus Ländern mit geringeren Klimaschutzanforderungen stehen. Entsprechend sind Unternehmen für den Zeitraum der Transformation auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die dazu notwendigen Förderprogramme zur Unterstützung der Unternehmen, beispielsweise zur Finanzierung von Infrastruktur für die Digitalisierung oder die Herstellung der Energieversorgungssicherheit, sollte sich in der Haushalts- und Wirtschaftspolitik widerspiegeln:
- Empfehlungen der EU für Investitionen und Wachstum verbindlicher machen
- Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten vorantreiben
- Next Generation EU evaluieren, bevor über Verlängerung diskutiert wird
- Bei Förderprogrammen kurze Bewilligungsverfahren mit effektiver Erfolgskontrolle verbinden
- Die Einnahmeseite möglichst einfach und transparent gestalten
- Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte: Angemessen regulieren, Finanzierung ermöglichen
Eine wirksame Finanzmarktregulierung, die die Finanzmarktstabilität und somit Planungssicherheit gewährleistet, liegt im Interesse der Wirtschaft. Die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen müssen dabei mit im Fokus stehen. Seit längerem fördert die europäische Politik eine Entwicklung in Richtung einer kapitalmarktbasierten Unternehmensfinanzierung. Das darf die überwiegend bankbasierte Finanzierung der mittelständischen Unternehmen aber nicht schwächen, sondern muss deren Finanzierungspalette erweitern. Die Investitionen der Unternehmen, insbesondere in die Transformation hin zur klimaneutralen Produktion, erfordert Finanzierungsvolumina, die nur durch eine Verbindung der bankbasierten Unternehmensfinanzierung mit Investoren am Kapitalmarkt generiert werden können. Die Einführung eines digitalen Euros darf die Finanzintermediation von Banken nicht beschränken und sollte technische Innovationen unterstützen.
- Bankenregulierung zielgenauer ausrichten
- Kapitalmarktunion für die Mittelstandsfinanzierung besser nutzbar machen
- Anlegerschutzorientierte Finanzmarktregulierung verhältnismäßiger ausgestalten
- Einen digitalen Euro mit den Banken und auch als Innovationsförderung einführen
- Steuern: Standortwettbewerb annehmen, Steuern vereinfachen
Die Höhe der Steuerbelastung ist ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und deren Investitionen. (Direkt-) Investitionen sichern Beschäftigung und erhalten Wohl- stand. Es geht dabei nicht allein um die Höhe der Steuersätze und die Festlegung von Bemessungsgrundlagen. Auch eine Begrenzung der Steuerbürokratie hilft, Administrationskosten für Unternehmen und die Verwaltung klein zu halten und so die Wettbewerbsposition der Unternehmen in der EU zu stärken. Wichtig ist darüber hinaus, europäische Unternehmen nicht in ihrem Wettbewerb mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen zu schwächen. Aus diesem Grund ist die Einführung von Mindeststeuern, Finanztrans- aktionssteuern oder einer zu engmaschigen Überwachung zum Zweck einer weiteren Begrenzung der Steuerplanung aus Sicht der Mehrheit der Unternehmen ein Standortnachteil, wenn sie nicht auch die weltweite Konkurrenz mit einbezieht.
- OECD-Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung mit Augenmaß umsetzen
- EU-Mehrwertsteuersystem weiter harmonisieren und transparenter gestalten
- Bemessungsgrundlagen bei den Unternehmenssteuern vereinheitlichen
- Auf Finanztransaktionssteuer (FTS) verzichten
- Industrie und Innovation: Technologische Souveränität Europas stärken
Aus Sicht der Wirtschaft sollte die EU in der Industriepolitik innovationsfreundliche Rahmenbedingungen setzen und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und, soweit möglich, global sicherstellen. Insbesondere sollten EU-Regelungen die Industrie bei den laufenden Transformationsprozessen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaneutralität und Energiewende unterstützen und die Resilienz des Wirtschaftsstandorts EU stärken. Hier kann auch die europäische Forschungs- und Innovationspolitik mit technologieoffener und lösungsorientierter Förderung von Innovationen einen wichtigen Beitrag leisten. Darüber hinaus hat die EU-Kommission in einer Analyse festgestellt, dass die EU in strategisch wichtigen Bereichen teilweise einseitige Importabhängigkeiten von Rohstoffen und Technologien gegenüber anderen Ländern aufweist. In erster Linie sollte es Unternehmen überlassen sein, diese Abhängigkeiten selbstständig über die Diversifizierung von Lieferanten zu reduzieren.Wo dies nicht ausreicht, sollten aus Sicht der Unternehmen vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen in definierten Ausnahmefällen Abhängigkeiten mit staatlicher Unterstützung reduziert werden, beispielsweise durch Aufbau und Nutzung von eigenen Wertschöpfungsketten in der EU, um zu einer höheren Resilienz der Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen beizutragen.
- Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für die Industrie setzen
- Die Innovationsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft stärken
- Förderung der Resilienz strategischer Wertschöpfungs- ketten
- Disruptiven Innovationen in der EU zum Durchbruch verhelfen
- Schutz geistigen Eigentums auch in Krisenzeiten garantieren
- European Chips Act richtig ausgestalten
- Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen sicherstellen
- Mittelstandspolitik: KMU als Basis für Wachstum stärken
Der Mittelstand ist eine starke Säule der europäischen Wirtschaft und oft marktnaher Innovationstreiber. Legt man die Definition von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) der EU-Kommission zugrunde (u. a. weniger als 250 Mitarbeiter), dann stellen diese 23 Millionen Unter- nehmen rund zwei Drittel aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Die aktuellen großen Herausforderungen wie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der energie- und klimapolitische Transformationsprozess schaffen für den Mittelstand ein Umfeld mit sehr großen Unsicherheiten.Richtigerweise unterstützt die EU den Mittelstand u. a. durch vereinfachte EU-Förderungen und -Regeln. Doch bereits ab 250 Mitarbeitern werden Betriebe wie Groß- unternehmen behandelt, obwohl auch diese Unternehmen oft typische Eigenschaften von Mittelständlern und Familienunternehmen aufweisen, wie die Langfristorientierung, die Einheit von Eigentum und Management und das Erledigen vieler Aufgaben aus einer Hand. Die künftige europäische Mittelstandspolitik sollte neben dem Erhalt guter wirtschaftspolitischer Grundlagen für den Status quo der Unternehmen stärker auch die Wachstumschancen in den Blick nehmen, die dieser größere Mittelstand für die EU- Wirtschaft bietet. Was für kleine Unternehmen gut ist, hilft auch großen Betrieben. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes insgesamt zu stärken, ist insbesondere ein effizienter und unbürokratischer Rechtsrahmen zu gewährleisten.
- Mittelstandspolitik muss wieder hohe Priorität eingeräumt werden
- Wachstumschancen und größeren Mittelstand (Mid Caps) stärker in den Blick nehmen
- Keine Mehrbelastungen für den Mittelstand
- KMU beim Auslandsgeschäft unterstützen
- Energie und Klima: Europäischen Energiemarkt vollenden, Klimaschutz international vorantreiben
Die energie- und klimapolitischen Herausforderungen sollten europäisch angegangen werden, lassen sich jedoch nicht von Europa allein lösen. Die Wirtschaft steht grundsätzlich hinter einer starken europäischen Zusammenarbeit, um die im Green Deal formulierten Ziele zu erreichen.Hilfreich sind aus Sicht der Unternehmen insbesondere ein funktionsfähiger Energiebinnenmarkt, eine enge Zusammenarbeit bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien und künftig Wasserstoff sowie gemeinsame Anstrengungen beim globalen Klimaschutz. Das Problem hoher Energiepreise sollte koordiniert und marktnah adressiert werden, z. B. durch das Senken von Steuern und Umlagen. In akuten Krisensituationen können europäisch koordinierte und zeitlich beschränkte Maßnahmen sinnvoll sein.Um
- Energiebinnenmarkt vollenden, Infrastruktur ausbauen, Energieversorgung sicherstellen
- Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ausweiten und Wasserstoffmarkt schaffen
- Die Rolle der Energieabnehmer im Binnenmarkt stärken
- Beim Klimaschutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Priorität einräumen
- Markthochlauf von BECCUS möglichst schnell und erfolgreich umsetzen
- Umwelt: Effektiver Umweltschutz erfordert Augenmaß
Der Green Deal der EU setzt im Umweltbereich ambitionierte Ziele, die Risiken und Chancen für die deutsche Wirtschaft bieten. Für einen effektiven Umweltschutz sind deutsche Betriebe auf beherrschbare Anforderungen und umsetzbare Zielvorgaben angewiesen. Gerade im Hinblick auf die zahlreichen legislativen Ansatzpunkte sollte eine zu komplexe und bürokratische Regelungsvielfalt vermieden werden.
- Europäische Umweltgesetzgebung an praktischer Umsetzbarkeit orientieren
- Förderung der Kreislaufwirtschaft – Ausgewogenheit und Beteiligung als Schlüssel zum Erfolg
- Unternehmen als Wegbereiter zur Nullschadstoff- Ambition begreifen
- Naturschutz und Standortattraktivität gemeinsam denken
- Verkehr und Mobilität: Wettbewerbsfähigkeit steigern, Integration vorantreiben
Die Unternehmen sind zwingend auf ein zuverlässiges und leistungsfähiges Verkehrssystem angewiesen. Damit Europa mobil bleibt und der Verkehr nicht zur Bremse für Wirtschaft und europäische Integration wird, muss die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Die Ertüchtigung der Infrastruktur für alle Verkehrsträger und ihre Vernetzung, die Nutzung der Potenziale intermodaler Verkehre, die Beseitigung von Hemmnissen, die Förderung von Innovation und die Verbesserung von Beteiligungsverfahren sollten dabei im Vordergrund stehen. Alleingänge der EU oder einzelner EU-Staaten in international regulierten Transportbereichen sollten vermieden werden. Vielmehr ist ein unionsweites Vorgehen erforderlich, um Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaft sicherzustellen.
- Engpässe beseitigen und Netzlücken schließen, vorausschauend planen, Finanzierung sicherstellen
- Umweltverträglichkeit des Verkehrs durch technischen Fortschritt erhöhen
- EU-Harmonisierung und Liberalisierung weiter vorantreiben
- Regional- und Strukturpolitik: Förderung auf Wirtschaftswachstum in den Regionen konzentrieren
Für eine zukunftsfähige und wirksame EU-Kohäsionspolitik sind investitionsfreundliche Rahmenbedingungen vonnöten. Regionalförderung kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, die von den regionalen Akteuren wachstumspolitisch genutzt werden sollte. Die EU sollte die Förderung konse-quent auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum ausrichten und dieses Ziel nicht durch die Vorgabe von Querschnittszielen – wie eine Digital- oder Nachhaltigkeitsquote – verwässern.
- Förderbedarf bleibt, Abbau der Disparitäten im Fokus behalten
- Strukturelle Wandel und Krisen aktiv durch Förderpolitik begleiten
- Zugang erleichtern, Effektivität steigern
- Regionale Besonderheiten berücksichtigen
- Fonds auf Zukunftsthemen ausrichten
- Digitaler Binnenmarkt: Verlässliche Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft 4.0 schaffen
Ein digitaler Binnenmarkt ist Voraussetzung dafür, dass Europa international wettbewerbsfähig bleibt. Europa muss dafür mit Ressourcen und ausreichender eigener Kompetenz ausgestattet sein. Das bedeutet nicht Abschottung nach außen, sondern das Potenzial der Digitalisierung im Binnenmarkt konsequent auszuschöpfen.Ein digital souveränes Europa benötigt eine dem technischen Fortschritt entsprechende digitale Infrastruktur, sichere und vertrauens- würdige Technologien, digitale Kompetenzen und rechtssichere Rahmenbedingungen. Wichtig ist auch ein innovationsfreundliches Klima, damit Unternehmen Entwicklungsansätze für digitale Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle für sich nutzen können.
- Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen flächendeckend voranbringen
- Sicherheit der Infrastrukturen und Anwendungen unterstützen
- Rahmenbedingungen für eine europäische Datenwirtschaft verbessern
- Digitale Innovationen vertrauenswürdig und sicher zum Vorteil aller nutzbar machen
- Digitalisierung zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen besser nutzen
- Rechtsdurchsetzung stärken
- Regelungen auf Anpassungsbedarf an neue Geschäftsmodelle prüfen, Änderungen evaluieren
- Level Playing Field bei Digitalgesetzgebung gewährleisten
- Fachkräftesicherung I: Alle Bildungspotenziale für die Betriebe nutzen
Angesichts der begrenzten bildungspolitischen Kompetenzen der EU müssen dafür in erster Linie die Mitgliedstaaten entsprechende nationale Bildungsanstrengungen voran- bringen. Die EU-Kommission sollte hierzu nach dem Vorbild des Bologna-Prozesses Bildungsinitiativen anstoßen, dabei aber im Interesse der Unternehmen die jeweiligen Besonderheiten in den nationalen Bildungssystemen als gegeben nehmen und Spielräume für flexible individuelle Wege und Instrumente lassen.Von großem Vorteil für die unternehmerische Fachkräftesicherung in der EU wäre es, wenn die EU-Kommission politische Impulse setzen würde, praxisnahe und qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung mit hohen Lernanteilen im realen betrieblichen Arbeitsumfeld weiter in der EU zu verbreiten. Idealerweise wäre dies in Verantwortung der Wirtschaft und öffentlichrechtlich qualitätsgesichert mit einer klaren Rechtsgrundlage. Dabei müssen die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Damit einhergehen muss eine Verbesserung der Vermittlung der notwendigen beruflichen Kompetenzen. Gleichzeitig sollten die akademische und insbesondere auch die berufliche Bildung ihre Zielgruppen auf eine europäische und international ausgerichtete Wirtschaft und Vernetzung vorbereiten.
- Praxisnahe und hochwertige berufliche Bildung unter Einbindung der Wirtschaft fördern
- Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung etablieren
- Informell erworbene berufliche Kompetenzen sichtbar machen und bewerten
- Beteiligung an praxisnaher und qualitativ hochwertiger Weiterbildung steigern
- Europassportal für die Betriebe nutzbar machen und nationale Instrumente einbeziehen
- Europaweite und internationale Mobilität in der beruflichen Bildung fördern und für den Mittelstand besser zugänglich machen
- Fachkräftesicherung II: Beschäftigung und Integration – Erwerbsbeteiligung steigern, Integration unterstützen
Eine hohe Erwerbsbeteiligung ist eine wichtige Voraussetzung zur Fachkräftesicherung in den Unternehmen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür die passenden Rahmenbedingungen schaffen und dabei nationale Besonderheiten berücksichtigen können. Hierbei sollte das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden.Die demografische Entwicklung, Digitalisierung, der Weg hin zur Klimaneutralität und Internationalisierung stellen Unternehmen – gerade kleine und mittlere Unternehmen – vor Herausforderungen. Um diesen erfolgreich begegnen zu können, brauchen die Unternehmen neben passenden Fachkräften ausreichend Flexibilität und dürfen nicht durch Bürokratielasten beeinträchtigt werden.
- Beschäftigungspotenziale heben
- Beschäftigung von Frauen erhöhen
- Anpassungsfähigkeit der Unternehmen sichern, Bürokratiebelastung auf den Prüfstand stellen
- Für die Integration von Geflüchteten gemeinsam
- Verantwortung übernehmen
- Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung sinnvoll und unbürokratisch steuern
- Besseres Recht: Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung an den Grundsätzen von Klarheit, Einheitlichkeit und Praxisnähe ausrichten
Die Europäische Union hat allein im Jahr 2022 insgesamt 29 neue Verordnungen und Richtlinien erlassen, 36 bestehende Rechtsakte geändert sowie rund 60 delegierte Verordnungen, zahlreiche Durchführungsverordnungen und 90 Änderungen an delegierten Rechtsakten verab- schiedet. Diese Vielzahl an Normen müssen Unternehmen auf ihre Betroffenheit hin prüfen und gegebenenfalls anwenden. Dabei steigt der Detaillierungsgrad der Regelungen und die Anwendungsbereiche von Richtlinien, Verordnungen sowie nationalen Regelungen überschneiden sich häufig, ohne explizit Bezug aufeinander zu nehmen.Die europäische Regulierung verliert damit immer mehr ihren Charakter als einheitliches, kohärentes System.
Gleichzeitig werden die Auswirkungen eines Rechtsakts für unterschiedliche Branchen oder Mitgliedstaaten häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Nicht selten wird gleichen Begriffen unterschiedliche Bedeutung oder unterschiedlichen Begriffen die gleiche Bedeutung zugemessen.Bei den Unternehmen führt das zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und damit zu einem hohen Zeit- und Beratungsaufwand, der sich negativ auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirkt.Verrechtlichung und Verfahren sollten daher auf das Notwendige beschränkt werden. Legislative, Exekutive und Judikative sollten sich in ihrer gesamten Tätigkeit an den systematischen Grundsätzen von Klarheit, Einheitlichkeit in der Terminologie, Praxisnähe und Verhältnismäßigkeit orientieren. Eine Verbesserung der europäischen Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung kann so dazu beitragen, Unternehmern wieder mehr Sicherheit für Investitionen und Freiräume für Innovationen zu geben. Gesamtwirtschaftlich könnte so das Wachstum gefördert und der europäische Binnenmarkt gestärkt werden.- Frühzeitig Bürokratie durch nutzerfreundlichere Konsultationen, Praxis-Checks und KMU-Tests vermeiden – in Zusammenarbeit mit den IHKs zu klaren und verständlichen Regelungen kommen
- Subsidiaritätsprinzip konsequent beachten und bessere Rechtssetzung verfolgen
- Unnötige Bürokratie abbauen mithilfe der “One-in- one-out”-Regel und einer regelmäßigen Evaluierung bestehender Rechtsakte inklusive eines Digital- und eines Krisen-Checks. Impact Assessments sollten alle mit dem Rechtsakt verbundenen Kosten kalkulieren
- Anstelle von Regulierung stärker auf Selbstverpflichtung der Unternehmen setzen
- Informationspflichten reduzieren
- Auf die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen achten.
- Die einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten besser kontrollieren
- Vollzugsbehörden und Gerichte in Hinblick auf den Vollzug von EU-Recht besser ausbilden und ausstatten
- Die EU als Justizstandort stärken – strategische und kollektive Klagen beschränken
- Außergerichtliche Konfliktlösung entwickeln und als Bestandteil effektiver Rechtsdurchsetzung stärken
- Europäisches Wirtschaftsrecht: Regulierung nicht als Selbstzweck, sondern zielorientiert und verhältnismäßig einsetzen
Unscharfe Regulierung und sachfremde Details resultieren in Rechtsunsicherheit und vermeidbaren, teilweise erheblichen Beratungskosten. Eine Fokussierung der EU auf der Grundlage der Verträge mit den klaren Zielvorgaben der Grundfreiheiten, der prioritären Herstellung des Binnenmarktes und einer klaren Rechtssprache wäre wichtig, um ein Wirtschaftsumfeld zu schaffen, in dem sich die Betriebe wieder verstärkt auf die Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmensziele fokussieren können.
- Ausweitung von Auskunfts-, Informations-, und Dokumentationspflichten kritisch hinterfragen; Aufwand-Nutzen-Relation und Verhältnismäßigkeit dabei stets im Blick behalten
- Europäische Gesellschaft für KMU einführen – zusätzliche Angabepflichten vermeiden
- Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch nur mit dem Ziel der Reduzierung der Komplexität des Wirtschaftsrechts
- Die digitale Unternehmensgründung als attraktive Option ausgestalten
- Gewerbefreiheit stärken
- Registermodernisierung unternehmensnah vorantreiben
- Geldwäschevorschriften risikoangemessen straffen – Unternehmen nicht überfordern
- Produkthaftungsrecht mit Augenmaß modernisieren
- Datenschutz: Umsetzung vereinfachen, Durchsetzung vereinheitlichen
Die EU strebt an, mit ihrer DSGVO Vorreiter und Vorbild für ein fortschrittliches Datenschutzrecht und ein entsprechend hohes Datenschutzniveau zu sein. Bei der Umsetzung der ambitionierten Vorgaben stoßen jedoch viele Unternehmen an ihre Grenzen. Zudem hat das Vorgehen auch international zu erheblichen Rechtsunsicherheiten geführt, welche die Datenwirtschaft teilweise gefährden und bestehende wie neue Geschäftsmodelle teilweise verhindern. Bei der Entwicklung des Datenschutzrechts innerhalb Europas und auf internationaler Ebene sollte daher verstärkt auch die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Datenschutzbestimmungen in den Blick genommen werden.
- DSGVO-Evaluierung zum Anlass nehmen, um KMU- Ausnahmen von den umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten verbindlicher und praxisorientiert auszugestalten
- Mehr Rechtssicherheit durch klarere Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach DSGVO schaffen
- Internationale Datenschutzvereinbarungen vorantreiben
- Schneller über Datenschutzniveau in Drittstaaten informieren und Angemessenheitsbeschlüsse bearbeiten
- E-Privacy-VO praxisnah und kohärent zur DSGVO ausgestalten
- Datenschutz und Datenökonomie in Einklang bringen
- Wettbewerbsrecht: Wettbewerb stärken, Fairness fördern
Wettbewerbspolitik muss fairen Wettbewerb sicherstellen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Dies gilt gerade mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele, z. B. den Green Deal.
- Einhaltung des Wettbewerbsrechts sicherstellen – Forum Shopping verhindern
- Green Deal und Wettbewerbsrecht: Kooperationen erleichtern, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
- Greenwashing verhindern, Regelungen zu nachhaltigen Produkten angemessen gestalten
- Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht zivilrechtlich belassen, Nachbesserungsbedarf bei Sammelklage
- Nur ein bieterfreundliches Vergaberecht dient dem Wettbewerb
- Medien und Kommunikation: Information gewährleisten, Monopole verhindern
Die Europäische Union sollte die hohe Relevanz von Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft für die stetige Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft anerkennen und sie als Lieferant valider Informationen und kreativen Impulsgeber für Wandel und Innovation stärken und schützen.
- Information als Wirtschaftsfaktor anerkennen
- Informationsplattformen und Soziale Medien einheitlich regulieren
- Monopolbildungen wirksam entgegentreten