CO2-Grenzausgleichsabgabe – jetzt werden die Weichen gestellt

In diesem Jahr entscheiden Europäisches Parlament, EU-Mitgliedsstaaten und Kommission bereits aller Voraussicht nach über die dauerhafte Grundstruktur der künftigen CO2-Grenzausgleichsabgabe. Sie wird vermutlich danach für immer mehr Warengruppen gelten.
Die regionale Wirtschaft bringt sich deshalb mit folgender, durch die Vollversammlung beschlossenen Position ein:
  • Die regionale Wirtschaft erkennt an, dass die Politik mit Einführung einer CO2-Grenz-ausgleichsabgabe (kurz CBAM) ein sogenanntes “Carbon Leakage“ vermeiden möchte, also ein Abwandern von Produktion zum Vermeiden von Kosten für CO2-Emissionen.
  • Die Politik hat durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass negative Folgen einer CBAM wie die Gefahr von Handelskonflikten, des Verlustes von Zugängen zu Auslandsmärkten für hiesige Unternehmen, des Verlustes gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EU sowie von Informations-, Dokumentations- und anderer Umsetzungskosten auf ein Minimum redu­ziert werden.
  • Die regionale Wirtschaft spricht sich deshalb dafür aus, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten ihre Anstrengungen für eine möglichst weltweite Bepreisung von CO2 erhöhen. Ein plurilatera­ler Klimaclub kann einen wichtigen Schritt in diese Richtung darstellen, sofern ihm wichtige Han­delspartner (z. B. G20) angehören und Bedingung für eine Mitgliedschaft im Klimaclub eine ex­plizite und mit dem EU-Niveau vergleichbare CO2-Bepreisung ist.
  • Zum Senken der Umsetzungskosten sind den betroffenen Unternehmen angemessene Vorlauf­zeiten für das betriebliche Vorbereiten zu gewähren. So müssen etwa alle technischen Spezifi­kationen für die Anmeldung und den Erwerb von CBAM-Zertifikaten den Unternehmen min­destens 24 Monate vor Inkrafttreten bekannt sein.
  • CBAM-Einnahmen, die die Deckung der Kosten der CBAM-Verwaltung übersteigen, sollten für Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU verwendet werden, die einen Betrag zur weltweiten CO2-Emissionsreduktion leisten, da so in der Tendenz auch die Höhe von Schutzmaßnahmen vor Carbon Leakage - wie der CBAM - reduziert werden können.
  • Um innereuropäische Wettbewerbsnachteile für Unternehmen durch uneinheitliche rechtliche Umsetzungen („Goldplating“) zu verhindern, sollte ein europaweit einheitliches System einge­führt werden; inkl. einem europaweiten statt 27 verschiedener nationaler Ansprechpartner für Unternehmen.
  • Bestehende Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen wie sektorbezogene freie Bezugsrechte für CO2-Emissionszertifikate haben sich als Instrument gegen Carbon Leakage bewährt. Sie sollten deshalb so lange fortgeführt werden, bis sich CBAM in der Praxis als erfolgreiches Schutz­instrument mit in ihrem Umfang noch vertretbaren Nebenwirkungen tatsächlich bewiesen hat.
  • CBAM sollte die EU-Kommission verpflichten, in einem zeitnah wie regelmäßig vorzuliegenden Bericht über die CBAM-Umsetzung eine Bewertung des Risikos eines „Ressource Shufflings“ zu berichten und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Mit „Ressource Shuffling“ ist der vermehrte Export durch Handelspartner von klimafreundlich hergestellten Produkten in den EU-Binnenmarkt bei gleichzeitig vermehrtem Export CO2-intensiv hergestellter Güter in ande­re Weltregionen mit einem geringeren CO2-Schutzniveau gemeint.