Umweltbedingte Verkehrsbeschränkungen
Der Standort Innenstadt soll nicht durch Sperrungen und Fahrverbote für den Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt werden. Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssen gesichert bleiben, damit es nicht zu weitreichenden Standort- und Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Unternehmen kommt.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) fordert daher die Kommunen auf, sich frühzeitig mit der Wirtschaft abzustimmen und gemeinsam mit ihr tragfähige Konzepte zu entwickeln, falls eine dauerhafte Überschreitung von Luftschadstoff- oder Lärmemissions-Grenzwerten droht.
Zu den zentralen Ergebnissen des Gutachtens »Umweltbedingte Verkehrsbeschränkungen in Kommunen - Auswirkungen und Alternativen«“, das der BWIHK beim Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen University in Auftrag gegeben hatte, gehört, dass mit Umweltzonen, Lkw-Durchfahrtsverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen oft nur die Symptome bekämpft werden. Infolgedessen verlagern sich der Verkehr und die Emissionen meist nur räumlich, und die Wege verlängern sich. Die Emissionen von Lärm und Schadstoffen werden hingegen kaum reduziert. Hingegen können z. B. mit der Stärkung des Umweltverbundes, der Verbesserung des Verkehrsablaufs und einem konsequenten Flotten- und Fuhrparkmanagement langfristige und nachhaltige Wirkungen erzielt werden. Gleiches gilt für Infrastrukturmaßnahmen wie lärmmindernde Straßenbeläge und den Bau von Umgehungsstraßen. Das Gutachten schlägt daher vor, Standorte nicht durch unverhältnismäßige und wenig verursachergerechte Restriktionen zu benachteiligen, sondern statt dessen auf einen Mix von Maßnahmen zur Reduktion verkehrsbedingter Luftschadstoff- und Lärmemissionen zu setzen.