Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Gastwirtinnen und Gastwirte haben daher einen entsprechenden, deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang an einer für jeden zugänglichen, einsehbaren Stelle anzubringen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg finden Sie nähere Informationen, den Pflichtaushang sowie den Bußgeldkatalog zum Jugendschutzgesetz.