Erlaubnispflichtige Gewerbe gemäß § 34c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Diese Erlaubnis können Sie ab sofort bei uns beantragen. Mit Checklisten und Informationen zu den Erlaubnisvoraussetzungen unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.