IHK-Präsident: "Deutsches Steuersystem reformieren"
Steuerbürokratie besonders belastender Faktor
Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss mehr denn je um seine Attraktivität im internationalen Wettbewerb ringen. Es geht hier nicht nur um die Höhe der Steuersätze und Festlegung von Bemessungsgrundlagen. Auch eine Begrenzung der Steuerbürokratie würde helfen, die Administrationskosten für Unternehmen klein zu halten.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) lässt aufhorchen: 60 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben hier an, dass sie die Bürokratie als einen besonders belastenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit der regionalen Wirtschaft ansehen. Knapp die Hälfte aller Belastungen komme den Unternehmen zufolge aus dem Steuerrecht.
IHK-Präsident Manfred Schnabel fordert im Rahmen seiner Begrüßungsrede bei der öffentlichen Sitzung des IHK-Steuerausschusses in der Mannheimer KPMG Niederlassung:
Einfache und gerechte Steuerpolitik
Anhand mehrerer Beispiele zeigte IHK Präsident Schnabel auf, wieso „steuerliche Regelungen und deren Umsetzung häufig als zutiefst ungerecht, wettbewerbsverzerrend, fehlsteuernd und frustrierend empfunden werden und das Vertrauen der Unternehmen zunehmend schwindet“. So müsse der Gesetzgeber beispielsweise prüfen, ob Online-Plattformen und andere Marktteilnehmer tatsächlich gleichbehandelt werden. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten für Ladenlokale stelle eine Bevorteilung des Online-Handels gegenüber dem stationären Handel dar. Selbst bei Mietkosten für Messestände komme die gewerbesteuerliche Hinzurechnung zum Tragen, was absurd sei. Schnabel betonte:
„Jedes Gesetz und jede Verordnung muss darauf hin geprüft werden, ob neben der formalen Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer auch eine faktische vorliegt.“
Für eine einfache Grundsteuer
Die IHK Rhein-Neckar spricht sich generell für ein einfaches Grundsteuermodell mit überschaubarem Aufwand aus. Durch die geplante Reform der Grundsteuer darf es aus Sicht der IHK keinesfalls zu Mehrbelastungen durch (versteckte) Steuererhöhungen und bürokratischen Mehraufwand kommen. Der Grundsatz der Aufkommensneutralität muss gewahrt bleiben. Es solle daher, so die IHK-Forderung, ein einfaches und unbürokratisches Modell eingeführt werden.
Skepsis gegenüber neuen Steuern
Schnabel führte aus, dass man unterschiedlicher Meinung sein könne, ob durch die Einführung einer CO2-Steuer ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft kombiniert werden könnten. Der IHK-Präsident betonte allerdings, dass die Unternehmen eine gehörige und berechtigte Skepsis gegen jede Art neuer Steuern hätten, die mit einem bestimmten Zweck begründet würden und ein Erhebungsende in Aussichtgestellt würde. Das beste Beispiel hierfür sei der Solidaritätszuschlag, sodass dieser nun umgehend und vollständig abgeschafft werden sollte.
Steuerliche Forschungsförderung
Wichtig ist aus Sicht der IHK Rhein-Neckar ebenfalls der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung im Zusammenhang mit der Digitalen Transformation. Voraussetzung sollte sein, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen die Anforderungen der Fördermaßnahmen erfüllen können. Ohne eine möglichst unbürokratische steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) geraten hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb zunehmend ins Hintertreffen.
Prominenter Besuch beim IHK-Steuerausschuss
IHK-Präsident Manfred Schnabel spricht mit Christine Meßbacher Hönsch, Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs, über die Themen Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer.
© Thomas Tröster
In einem Impulsvortrag hatte bei der öffentlichen IHK-Steuerausschusssitzung die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofes, Christine Meßbacher-Hönsch, u. a. die aktuelle Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zur Grunderwerbsteuer vorgestellt. Anschließend präsentierte der Vorsteher des Finanzamtes Heidelberg, Thomas Riedel, die Arbeit des Finanzamtes Heidelberg und die neuen Herausforderungen bei der Digitalisierung. Er berichtete u. a. über die Anforderungen an das innerbetriebliche steuerliche Kontrollsystem.