"Ich appelliere an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen"

In den Kommunen und in der EU werden wichtige Weichen für wirtschaftliches Handeln gestellt. Das sind gute Gründe, wählen zu gehen, findet IHK-Präsident Manfred Schnabel:
Die Kommunal- und Europawahlen sind wichtig für die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns.
Auf kommunaler Ebene zählen dazu aus Sicht der Unternehmen vor allem die Verfügbarkeit von Flächen für Industrie und Gewerbe, Erhalt und Ausbau der Infrastruktur sowie der Kinderbetreuung und die Höhe kommunaler Abgaben und Steuern.
Die EU ist hingegen im Bereich der Rechtssetzung der entscheidende Player. Es kommt ganz wesentlich auf die europäische Politik in den kommenden fünf Jahren an, ob wir wieder an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen oder weiter abrutschen. Notwendig sind aus Sicht der Wirtschaft weniger, aber bessere und konsistentere Regulatorik. Das würde in Folge auch die bürokratischen Lasten reduzieren. Wichtig sind zudem ein starker Euro und im Zusammenhang damit solide Haushalte der Mitgliedstaaten und der EU. Und die EU muss rasch mit möglichst vielen Ländern und Weltregionen Freihandelsabkommen abschließen. Diese ökonomische Verflechtung fördert nicht nur Wohlstand bei uns, sondern bedeutet auch ein Mehr an Kooperation und sichert so das friedliche Miteinander der Staaten.
Mit Blick auf politische Kräfte, die die europäische Integration zurückdrehen wollen, sollten wir nicht vergessen: Die EU ist bei allen Mängeln in einzelnen Politikfeldern unerlässlich und unersetzlich, wollen wir Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa dauerhaft sichern.
Ich appelliere daher an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen und fordere Unternehmerinnen und Unternehmer dazu auf, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden auf die Bedeutung der Wahlen am 9. Juni aufmerksam zu machen und dafür zu begeistern. Das Wahlrecht ist ein Privileg, dass unsere Vorfahren in jahrhundertelangen Kämpfen erreicht haben. Erweisen wir uns dessen würdig.
Mannheim, 3. Juni 2024