IHK-Präsident Manfred Schnabel zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH)

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute den Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens aus dem Textilbereich gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Lesen Sie dazu das Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel.
„Nach mehr als neun Wochen Lockdown im Einzelhandel geht es vielen Unternehmen schlecht. Sie sind verzweifelt und ringen um ihre Existenz. Das Gericht hat aktuell einen Einzelfall beurteilt, weitere Klagen anderer Unternehmen stehen dem Vernehmen nach an. Erst nach weiteren Urteilen lässt sich erkennen, wie die Gerichte die Frage der Verhältnismäßigkeit und der Entschädigung mit Blick auf die gesamte Breite der von Schließung betroffenen Unternehmen bewerten. Die Politik ist jetzt gefordert, Lösungen zu erarbeiten, indem sie allen Unternehmen eine Öffnungsperspektive gibt, die mit entsprechenden Gesundheitskonzepten und geringer Kontaktintensität die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter gewährleisten können."
Mannheim, 18. Februar 2021