Corona: Verfassungsgericht urteilt über Notbremse und neue Maßnahmen stehen ins Haus
Am gleichen Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die sogenannte “Bundesnotbremse” urteilt, kündigt die Landesregierung in Stuttgart neue Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie an. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
Es ist erfreulich, dass das höchste Gericht die Diskussion um die Bundesnotbremse in entscheidenden Fragen letztinstanzlich geklärt hat. Das Urteil kann einen Beitrag dazu leisten, die gesellschaftlichen Konflikte rund um die Corona-Pandemie zu befrieden. Gleichzeitig ist das Urteil keine Blaupause für neue Maßnahmen, da wir im Gegensatz zur dritten Welle heute weiter sind: Es stehen hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung und viele Menschen sind dank Impfung vor schweren Krankheitsverläufen besser geschützt.
Dennoch drohen nun erneute massive Einschränkungen, da es die Politik in zwölf Monaten nicht geschafft hat, dass ein ausreichend hoher Anteil der Bevölkerung geimpft ist. Obwohl die Politik das Impfen fast einhellig als den entscheidenden Faktor betrachtet, um die Pandemie hinter uns zu lassen, hat sie auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet. Stattdessen hat sie eine Regulatorik entwickelt, um indirekten Impfdruck aufzubauen, beispielsweise über 2G-Regelungen. Diese Impflicht durch die Hintertür verschiebt Verantwortung und Lasten auf Dritte, insbesondere auf Unternehmen, die entsprechende Regeln kontrollieren müssen. Das wird vor allem von den von Schließungen bedrohten Firmen als große faktische und emotionale Belastung empfunden.
Sollte die Politik also der Meinung sein, dass ohne eine allgemeine Impfpflicht die Pandemie nicht zu überwinden ist, sollte sie diese mit offenem Visier durch die Vordertüre einführen. Die Politik müsste dann auch für die notwendigen Kontrollen sorgen. Ein Abschieben der Kontrollpflichten auf die Unternehmen ist nicht akzeptabel. Wir unterstützen daher jede Initiative der Politik, die eine Klärung der Impfpflicht zügig einleitet.
Die von der Landesregierung Baden-Württemberg angekündigten weiteren Einschränkungen und insbesondere die Schließung von Veranstaltungen sowie Freizeit- und Vergnügungsstätten sind ein weiterer harter Schlag für die betroffenen Unternehmen. Hier rächen sich bitter die Versäumnisse der Politik. Die mangelhaften Hilfen, die viele Unternehmen ratlos zurücklassen, reichen nicht aus. Diese Sonderopfer der Unternehmen müssen nun angemessen entschädigt werden.
Mannheim, 30. November 2021