Bürgertests müssen im Zentrum stehen

Zur Bewältigung der Infektionslage ist eine Corona-Testpflicht für Unternehmen in der Diskussion. 
„Im Zentrum der staatlichen Testbemühungen und einer Teststrategie müssen die Bürgertests stehen. Nur die Bürgertests sind in der Lage, die Bevölkerung in der Breite zu erreichen. Eine flächendeckende Infrastruktur hierfür ist mittlerweile vorhanden oder noch im Aufbau. Diese Tests finden unter kontrollierten Bedingungen statt und münden bei einem positiven Ergebnis in einen verlässlichen PCR-Test, mit dessen Ergebnis dann die Gesundheitsämter gegebenenfalls weiterarbeiten können. Jeder Bürger, und damit auch alle Arbeitnehmer, können sich mindestens einmal pro Woche testen lassen.
Gleichzeitig haben bereits viele Unternehmen freiwillige Tests in ihre Abläufe integriert, sofern dies sinnvoll und betrieblich machbar ist. Es gilt aber auch: Das Testen der Belegschaft ist für manche Firmen organisatorisch und logistisch nur schwer zu bewerkstelligen. Hinzu kommen die vielen Unternehmen, die derzeit ums bloße Überleben kämpfen. Sie dürfen jetzt nicht zusätzlich belastet werden. In jedem Fall müssen Tests im Betrieb mit den Bürgertests verzahnt werden. Alles andere wäre eine Vergeudung von Ressourcen und knapper Testkapazitäten.“
Mannheim, 12. April 2021.
 
Lesen Sie das 6. IHK-Positionspapier zu Corona-Pandemie