Corona Bund-Länder-Beratungen: „Neuer Flickenteppich für die MRN“
Bundeskanzler und die Länder-Ministerpräsidenten haben sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz verständigt, das ab dem 20. März gelten soll. Außerdem wurde die Arbeitsschutzverordnung geändert. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
Der Gesetzesentwurf für das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass die Bundesländer ab dem 20. März selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie in sogenannten Hotspots festlegen. Baden-Württemberg plant bereits jetzt seine Regelungen über den 20. März hinaus bis zum 2. April zu verlängern. Beispielsweise soll weiterhin 3G in der Gastronomie und bei Veranstaltungen gelten, 2G in Diskotheken. Mit diesem Vorgehen droht bereits ab Montag ein Flickenteppich in der Metropolregion: Erneut werden über Landesgrenzen hinweg unterschiedliche Vorgaben gelten, die Kunden verunsichern und Betriebe benachteiligen.Es ist sehr positiv, dass die Politik mit der geänderten Arbeitsschutzverordnung den Unternehmen wieder mehr Vertrauen bei der Umsetzung betrieblicher Corona-Maßnahmen schenkt. Arbeitgeber haben das ureigenste Interesse daran, ihren Betrieb und damit ihre Mitarbeiter sowie ihre Kunden zu schützen. Durch die Änderungen sind passgenaue Lösungen möglich. Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, welche Schwierigkeiten der Gesetzgeber hatte, den unterschiedlichen Unternehmensrealitäten gerecht zu werden. Die neuen Regelungen verlangen dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung ab als bisher.
Mannheim, 17. März 2022