Corona-Beschlüsse: „Wettbewerbsverzerrungen beenden“

Bundesregierung und die Länder-Ministerpräsidenten haben am 16. Februar neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Unter anderem gibt es Öffnungsperspektiven für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
Die Bund-Länder-Beschlüsse bedeuten für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche ein Aufatmen. Allerdings ist gerade die Veranstaltungsbranche durch Auslastungseinschränkungen weiterhin stark eingeschränkt. Für viele Betriebe ist ein profitables Arbeiten so weiterhin nicht möglich. Vergessen wir nicht: Viele Unternehmen leiden nach wie vor stark unter der Corona-Pandemie und kämpfen nach wie vor ums Überleben. Daher ist es umso wichtiger, dass die Unternehmen Planungssicherheit über den 20. März 2022 hinaus haben. Es darf auf keinen Fall zu erneuten Schließungen kommen. 
Dass die Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurden, ist dringend notwendig. Die von Einschränkungen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen leiden massiv. Irreversible Schäden sind bereits eingetreten. Allerdings führt die Ungenauigkeit der Hilfen zu starken Wettbewerbsverzerrungen. Hier muss die Politik unbedingt Abhilfe schaffen. Für von Schließungen betroffene Unternehmen müssen Investitionsunterstützungen unbürokratisch, schnell und verlässlich gewährt werden.
Mannheim, 16. Februar 2022