Corona-Krise: Maskenpflicht ab 27. April 2020 auch in Baden-Württemberg
Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab sofort im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Maskenpflicht. Allerdings kann das Tragen der Masken auch ein “trügerisches Sicherheitsgefühl” suggerieren. Daher stellen wir der Politik erneut unser smart-Konzept zur Diskussion.
“Wir nehmen wahr, dass es in der Wissenschaft und Ärzteschaft unterschiedliche Auffassungen zum Mundschutz als Corona-Abwehrmaßnahme mit Blick auf Wirksamkeit und Risiken gibt. Nach unserer Einschätzung erscheint der Einsatz von Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Teilen des Handels sinnvoll, in anderen Teilen des Handels aber nicht. Die Betriebe sollten selbst nach Vorgaben ein passgenaues Infektionsschutzkonzept verabschieden und bei den kommunalen Behörden einreichen können.“© kerkezz – stock.adobe.com
Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar