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Ihr Gewinn liegt unter der Freistellungsgrenze von 5.200 Euro? Gerne befreien wir Sie vorläufig vom IHK-Beitrag. Stellen Sie über dieses Formular den Antrag auf eine vorläufige Beitragsfreistellung.
Sie üben Ihre gewerbliche Tätigkeit nicht weiter aus? Teilen Sie uns Ihre Gewerbeabmeldung bzw. Löschung im Handelsregister mit, damit wir Ihre IHK-Mitgliedschaft beenden können.
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